Das Finanzamt packt mit an!

Dreimal umgezogen – einmal abgebrannt. So schlimm muss ein berufsbedingter Wohnungswechsel nicht sein, denn der Fiskus beteiligt sich noch mehr als bisher an Ihren Umzugskosten. Stadt – Land – Job! Wer einen neuen Job in einer fremden Stadt antritt, kann die Ausgaben für den Umzug von der Steuer absetzen. Doch um die Umzugskosten beim Finanzamt geltend zu machen, muss es nicht immer eine neue Stelle sein. Ihr Umzug ist auch dann steuerlich abzugsfähig, wenn sich von der neuen Wohnung aus die tägliche Fahrtzeit zur Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt – oder aber, wenn damit eine doppelte Haushaltsführung beendet wird. Immer dann, wenn Ihr Umzug beruflich bedingt ist, können Sie die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Dazu zählen etwa Transportkosten Reisekosten doppelte Mietzahlungen Maklergebühren oder Beschaffungskosten für Herd und Öfen Das Teuerste an einem Umzug ist im Regelfall der Transport von Möbel und Co. Steuerlich abzugsfähig sind die Transportkosten in voller Höhe, und zwar nicht nur für die komplette Wohnungseinrichtung, sondern auch für Fahrräder und Haustiere. Übernimmt eine Spedition den Transport, können darüber hinaus die …

Tierischer Ärger mit dem Finanzamt

Das zweitgrößte lebende Nagetier der Welt macht seiner Gattung alle Ehre: Der Biber beißt sich liebend gern durch und schädigt so Schläuche von Autos, zerstört hübsch angelegte Gärten und hinterlässt seine Spuren in Land- und Forstwirtschaft. Hat der Pflanzenfresser für Ärger im heimischen Garten gesorgt, hilft auch das Finanzamt nicht. Ausgaben, um den Schaden wieder gut zu machen, zählen nicht zu den steuermindernden außergewöhnlichen Belastungen. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden. Finanzamt lässt Biberschäden nicht gelten Die Kläger hatten in ihrer Einkommensteuererklärung Kosten geltend gemacht, um Biberschäden zu beseitigen und eine Bibersperre zu errichten. Das Finanzamt erkannte diese Aufwendungen jedoch nicht an. Vor dem Finanzgericht beriefen sich die Kläger darauf, dass nur wenige Steuerzahler von solchen Schäden betroffen seien und sie sich den Kosten aus tatsächlichen Gründen nicht hätten entziehen können. Dem folgte das Gericht mit seinem Urteil nicht und versagte den Abzug. Die Schäden seien zwar außergewöhnlich, aber nicht von existenziell wichtiger Bedeutung. Die Biberschäden im Garten führten weder dazu, dass das Haus unbewohnbar sei noch verursachten sie konkrete Gesundheitsgefährdungen. Sie seien somit nicht …

Steuer – aber pünktlich, bitte!

Wer kennt das nicht: Der Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung oder die Umsatzsteuer-Voranmeldung naht und Sie kommen einfach nicht dazu, sich zu kümmern. Und gehen davon aus, dass das Finanzamt das schon verstehen wird. Wenn Sie allerdings nicht pünktlich zahlen, verlangt die Finanzverwaltung Säumniszuschläge. Und wer Voranmeldungen oder Erklärungen zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag. Auch wenn Sie sich nur höchst ungern mit Ihrer Steuer befassen: Das Finanzamt ist sehr streng, was die Abgabe von Voranmeldungen, Steuererklärungen sowie die Zahlung Ihrer Steuerschulden angeht. Wenn Sie beispielsweise umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie Ihre Voranmeldung entweder monatlich oder vierteljährlich abgeben – oder Sie sind auf eine Jahreserklärung beschränkt. In welche Kategorie Sie fallen, bestimmt die Höhe der Umsatzsteuer, die Sie im Vorjahr dem Finanzamt überweisen mussten. Haben Sie mehr als 7.500 Umsatzsteuer gezahlt, müssen Sie im Folgejahr monatliche Voranmeldungen abgeben. Lagen Ihre Zahlungen zwischen 1.000 und 7.500 Euro, sind Sie zu vierteljährlichen Voranmeldungen verpflichtet. Wenn Ihre Umsatzsteuerzahllast unter 1.000 Euro lag, reicht die Umsatzsteuerjahreserklärung. In den ersten beiden Jahren der Selbstständigkeit müssen umsatzsteuerpflichtige Unternehmer ebenfalls monatlich eine Voranmeldung beim …

Digitale Steuererklärung 2016: Abgabefrist rückt näher

Steuern – alles digital: So lautet die Marschrichtung der Finanzverwaltung. Daher haben verschiedene Bundesländer die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2016 verlängert, wenn sich die Steuerzahler dafür im Internet registrieren. Neben Bayern gilt unter anderem auch in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg die längere Abgabefrist. Aber auch dieser Termin läuft am 31. Juli ab. Wer das nicht schafft, sollte jetzt eine Fristverlängerung beantragen. Finanzverwaltungen schaffen Anreiz zur Digitalisierung Ab diesem Jahr erhalten Steuerpflichtige in Bayern und anderen Bundesländern für die Abgabe ihrer elektronischen Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit. Bereits 60 Prozent der Einkommensteuererklärungen gingen vergangenes Jahr auf elektronischem Weg ein. Um diese Entwicklung noch mehr voranzutreiben, haben sich die Finanzministerien verschiedener Länder dazu entschlossen, den Nutzern der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) mehr Zeit für die Abgabe einzuräumen. Steuerzahlern, die diesen Weg der Steuererklärung wählen, wird die Frist um zwei Monate verlängert. Somit ist der Stichtag für das Jahr 2016 der 31. Juli 2017. Vorteile gibt es für beide Seiten: Steuerpflichtige nutzen einen papierlosen Zugang zu ihrem Finanzamt und die Mitarbeiter der Finanzverwaltung können die elektronischen Steuererklärungen schneller bearbeiten …

Total digital: Steuererklärung rein elektronisch erledigen

Bei Ihrer nächsten Steuererklärung können Sie definitiv sparen. Und zwar auf jeden Fall das Porto, denn Sie dürfen Ihre Steuererklärung ab dem 1. Januar 2017 komplett elektronisch einreichen – ganz ohne Zettelwirtschaft und Abgabe von Quittungen. Doch Achtung: Ihre Belege – ob im Schuhkarton oder säuberlich im Ordner abgeheftet – müssen Sie trotzdem aufbewahren! Das Blatt wendet sich In Zukunft müssen Steuerzahler bei einer elektronischen Steuererklärung dem Finanzamt keine Belege mehr vorlegen. Der Bundesrat hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der das Besteuerungsverfahren vereinfachen soll. Nach dem Bundestag gab nun auch der Bundesrat grünes Licht, das Besteuerungsverfahren in Deutschland insgesamt zu modernisieren. Die neuen Regeln treten zum 1. Januar 2017 in Kraft. Da die Technik in der Finanzverwaltung etwas mehr Vorlauf braucht, rechnet das Bundesfinanzministerium mit einer Umsetzung bis zum Jahr 2022. Praktisch ganz elektronisch Die Papierkommunikation zwischen Ihnen und dem Finanzamt wird demnach bald der Vergangenheit angehören, und zwar in beide Richtungen. Künftig müssen Sie Papierbelege, zum Beispiel Spendenquittungen, nicht mehr einreichen, sondern nur noch aufbewahren. Die Kommunikation soll aber auch in die andere Richtung elektronisch …