Online beleidigt, offline gekündigt?

Ihr Chef nervt? Damit schlägt sich so mancher Angestellte herum. Der ein oder die andere lässt sich daher gern per E-Mail, WhatsApp oder auf Facebook über seinen Arbeitgeber aus. Manchmal sogar in beleidigender und eindeutiger Sprache sowie zusätzlicher Untermalung durch „lustige“ Bilder oder Smileys. Unangenehm kann es werden, wenn auch der Chef weiß, wie Social Media funktionieren. Beleidigung: ja, Kündigung: nein Beleidigt ein Arbeitnehmer etwa auf Facebook Vorgesetzte mithilfe von Emoticons, so rechtfertigt dies nicht in jedem Fall eine Kündigung, entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einem aktuellen Fall. Der Kläger hatte sich an einem Chat auf der öffentlich einsehbaren Facebook-Chronik eines Kollegen beteiligt, der über seine Krankschreibung berichtet hatte. In diesem Gespräch wurden überwiegend nur Spitznamen gebraucht. Der Kläger bezeichnete dort andere Personen mit „Das fette (Emoticon: Schwein)“ und betitelte eine weitere mit „der (Emoticon: Bär)kopf“. Die beklagte Arbeitgeberin ging davon aus, dass mit den so beschriebenen Personen zwei Vorgesetzte des Klägers gemeint waren – darunter einer, der sehr korpulent ist und ein anderer, der krankheitsbedingt eine breite Stirnfront sowie eine breite Nase und Hände …