Mit oder ohne Stäbchen? Gaststättenname ist keine Firma
Das Finanzgericht Münster sieht in der Tatsache, dass eine Geschäftsbezeichnung beibehalten wird, keine Fortführung einer vorherigen Firma. Der jetzige Inhaber eines Chinarestaurants muss damit nicht für die rückständigen Steuerschulden seines Vorgängers haften.