Hartz IV: Kinder haben Recht auf Urlaub

Ab in die Ferien! Faulenzen, sich mit Freunden treffen oder etwas Spannendes erleben – so stellt sich der Nachwuchs die schönste Zeit im Jahr vor. Dazu gibt es viele Angebote für Kinder und Jugendliche, organisiert von Jugendgruppen, privaten Anbietern oder auch dem Schülerhort, der Betreuung in der schulfreien Zeit anbietet. Doch wer bezahlt, wenn das Geld knapp ist? Sozialgericht entscheidet zugunsten der Familie In Landau war man sich hierüber zunächst nicht einig. Die Stadt versagte zwei Grundschülern, die mit ihrer Mutter Hartz IV beziehen, zu Unrecht die Kostenübernahme einer Freizeitmaßnahme ihres Schülerhortes. So entschied das Sozialgericht Speyer. Stadt hatte Übernahme der Kosten verweigert Die Kinder besuchten beide eine Grundschule mit angeschlossenem Schülerhort. Der Hort veranstaltete in den Osterferien eine viertägige Freizeit – mit Übernachtung in einer Waldwerkstatt. Die Mutter beantragte bei der Stadt für ihre Kinder jeweils einen Beitrag von 55 Euro, damit die Kinder an der Freizeit teilnehmen konnten. Die Stadt lehnte die Kostenübernahme ab. Begründung: Die Kinder hätten ihr monatliches Budget für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in …