Doppelt doof: Erst Trennung, dann Steuer

Du bekommst das Haus, das Auto, ich die Kinder und den Hund. Selten läuft eine Trennung bei Eheleuten harmonisch ab, vor allem, wenn a) Kinder und b) Geld im Spiel ist. Oftmals wird neben allem anderen eine entscheidende Frage vergessen: „Wer zahlt die Steuern?“ Häufig lassen sich künftige Ex-Eheleute anlässlich ihrer Scheidung nicht steuerlich beraten – vielleicht, weil sie ihre Angelegenheiten einvernehmlich regeln konnten, vielleicht aber auch, weil das Thema Steuern für sie zunächst keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielt. Aber auch steuerliche Fragen sind bei einer Trennung wichtig und wer hier schlichtweg aus Unwissenheit Fehler macht, muss mit bösen Folgen rechnen. Ein Irrtum ist etwa, dass die Steuerklassen erst nach der Scheidung geändert werden müssen und bis zur Scheidung eine gemeinsame Veranlagung automatisch stattfindet. Auch getrennt gemeinsam vors Finanzamt? Solange Ehepaare gemeinsam eine Steuererklärung abgeben – sich also gemeinsam veranlagen lassen –, zählt das Finanzamt das Jahreseinkommen der Partner zusammen. Steuerlich werden die Eheleute gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Der Betrag wird halbiert und für diese Hälfte wird die Einkommensteuer berechnet. Diese wird …