Steuer – aber pünktlich, bitte!

Wer kennt das nicht: Der Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung oder die Umsatzsteuer-Voranmeldung naht und Sie kommen einfach nicht dazu, sich zu kümmern. Und gehen davon aus, dass das Finanzamt das schon verstehen wird. Wenn Sie allerdings nicht pünktlich zahlen, verlangt die Finanzverwaltung Säumniszuschläge. Und wer Voranmeldungen oder Erklärungen zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag. Auch wenn Sie sich nur höchst ungern mit Ihrer Steuer befassen: Das Finanzamt ist sehr streng, was die Abgabe von Voranmeldungen, Steuererklärungen sowie die Zahlung Ihrer Steuerschulden angeht. Wenn Sie beispielsweise umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie Ihre Voranmeldung entweder monatlich oder vierteljährlich abgeben – oder Sie sind auf eine Jahreserklärung beschränkt. In welche Kategorie Sie fallen, bestimmt die Höhe der Umsatzsteuer, die Sie im Vorjahr dem Finanzamt überweisen mussten. Haben Sie mehr als 7.500 Umsatzsteuer gezahlt, müssen Sie im Folgejahr monatliche Voranmeldungen abgeben. Lagen Ihre Zahlungen zwischen 1.000 und 7.500 Euro, sind Sie zu vierteljährlichen Voranmeldungen verpflichtet. Wenn Ihre Umsatzsteuerzahllast unter 1.000 Euro lag, reicht die Umsatzsteuerjahreserklärung. In den ersten beiden Jahren der Selbstständigkeit müssen umsatzsteuerpflichtige Unternehmer ebenfalls monatlich eine Voranmeldung beim …