Bei Ihnen leuchtet es wohl!

Der weihnachtliche Wettstreit hat begonnen. In den Gärten ziehen blinkende Rentiere beleuchtete Schlitten, vor lauter strahlenden Sternen ist kein Blick aus dem Fenster mehr möglich und wer abends ins Bett möchte, muss locker eine halbe Stunde Zeit einplanen, um alle Lichterketten auszuschalten. Andere können kaum einschlafen, weil von Nachbars Balkon die Glühbirnen noch in allen Farben rotieren. Vorweihnachtliche Gefühle können so schnell in Unmut umschlagen. Dekoration ja – Illumination nein Tatsächlich gibt es für die Adventsdekoration in der Mietwohnung rechtliche Regeln. Ein bisschen Schmuck und Lichterkette gehört zum Advent natürlich dazu. Eigentümer und Mieter dürfen ihre Wohnung, Fenster und Balkone so weihnachtlich dekorieren, wie sie mögen, ebenso Terrasse oder Garten. Wie der Verband Haus & Grund erklärt, gehört es zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Wohnung, eine Lichterkette ins Fenster zu hängen – solange sie nicht den Nachbarn mit grellem Blinken nervt oder gar seinen Schlaf stört. Beschweren kann sich der Nachbar aber nur, wenn sein Grundstück direkt ausgeleuchtet wird oder wenn zu viele Lichterketten direkt in das Schlafzimmerfenster des Nachbarn strahlen. Dezente Deko bei Gemeinschaftsflächen Wenn …