Einsprüche um rund 20 Prozent gesunken

Wer kennt das nicht: Der Einkommenssteuerbescheid kommt und der Schock ist erstmal groß. EINSPRUCH! Hier ist das Recht mit dem Steuerzahler, denn jedem steht es zu, Einspruch gegen seinen Bescheid bei der Finanzbehörde einzulegen. Doch immer weniger Steuerzahler machen von diesem Recht Gebrauch, sagt die aktuelle Statistik.