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Bei Ihnen leuchtet es wohl!

Der weihnachtliche Wettstreit hat begonnen. In den Gärten ziehen blinkende Rentiere beleuchtete Schlitten, vor lauter strahlenden Sternen ist kein Blick aus dem Fenster mehr möglich und wer abends ins Bett möchte, muss locker eine halbe Stunde Zeit einplanen, um alle Lichterketten auszuschalten. Andere können kaum einschlafen, weil von Nachbars Balkon die Glühbirnen noch in allen Farben rotieren. Vorweihnachtliche Gefühle können so schnell in Unmut umschlagen.

Dekoration ja – Illumination nein

Tatsächlich gibt es für die Adventsdekoration in der Mietwohnung rechtliche Regeln. Ein bisschen Schmuck und Lichterkette gehört zum Advent natürlich dazu. Eigentümer und Mieter dürfen ihre Wohnung, Fenster und Balkone so weihnachtlich dekorieren, wie sie mögen, ebenso Terrasse oder Garten. Wie der Verband Haus & Grund erklärt, gehört es zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Wohnung, eine Lichterkette ins Fenster zu hängen – solange sie nicht den Nachbarn mit grellem Blinken nervt oder gar seinen Schlaf stört. Beschweren kann sich der Nachbar aber nur, wenn sein Grundstück direkt ausgeleuchtet wird oder wenn zu viele Lichterketten direkt in das Schlafzimmerfenster des Nachbarn strahlen.

Dezente Deko bei Gemeinschaftsflächen

Wenn Sie allerdings mit Zimtspray den Hausflur einnebeln oder Duftkerzen im Treppenhaus aufstellen, nutzen Sie das Gemeinschaftseigentum bestimmungswidrig, heißt es in einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Beim Thema Weihnachtsdeko sollte gegenseitige Rücksichtnahme gelten. In den eigenen vier Wänden können Sie nach Lust und Laune dekorieren, doch sobald andere Ihre Dekoration unfreiwillig über sich ergehen lassen müssen oder Ihre Lichterkette womöglich im Flur als Fußangel gefährlich wird, sollte man einmal mehr nachdenken.

Generell dürfen Sie als Mieter Gemeinschaftsflächen im Haus wie das Treppenhaus mitgestalten, müssen jedoch darauf, dass Fluchtwege frei bleiben und dürfen Ihre Nachbarn weder behindern noch belästigen. Wenn Sie die Fassade oder den Balkon dekorieren wollen, darf dabei nichts beschädigt werden und die Deko muss sicher befestigt sein. Der Grundsatz, die Nachbarn nicht zu stören, gilt auch hier.

Tipp: Über Geschmack lässt sich streiten. Überlegen Sie trotzdem zweimal, ob Sie beispielsweise eine lebensgroße Weihnachtsmann-Figur an der Fassade hochklettern lassen. Denn dafür muss in der Regel in die Hauswand gebohrt werden – und das ist eine bauliche Veränderung, der ein Vermieter zustimmen muss.

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