Zimmer frei bei Müllers!

Inzwischen ist es mehr als üblich: Privatleute vermieten Zimmer oder direkt die gesamte Wohnung über Internetportale wie Airbnb, Wimdu oder 9flats.com an Touristen und Geschäftsreisende. Das Geschäftsmodell boomt. Doch: Wer seine Einnahmen nicht versteuert, muss mit einem erhöhten Entdeckungsrisiko und unangenehmen Strafen rechnen. Vermietungseinkünfte oder gewerbliche Einkünfte? Wer Räume seiner selbstgenutzten Wohnung oder seines selbstgenutzten Hauses an fremde Personen vermietet, erzielt daraus regelmäßig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gewerbliche Einkünfte liegen vor, wenn der Wohnungsvermieter neben der eigentlichen Vermietung noch gewichtige und unübliche Sonderleistungen erbringt – oder die Vermietungstätigkeit eine unternehmerische Organisation erfordert, die mit gewerblichen Beherbergungsbetrieben vergleichbar ist, zum Beispiel Hotels. Für die Gewerblichkeit spricht etwa, wenn der Vermieter einen Rezeptionsbetrieb mit umfassender Erreichbarkeit einrichtet und die Räume ohne vorherige Anmeldung rund um die Uhr bezogen werden können. Von Vermietungseinkünften geht die Finanzverwaltung aus, wenn die Räume lediglich mit einer gewissen Vorlaufzeit angemietet werden können. Konsequenzen für die Gewerbesteuer Wenn Sie sich mit ihrer Zimmervermietung im Bereich der Vermietungseinkünfte bewegen, haben Sie mit der Gewerbesteuer nichts am Hut. Sind Sie als Vermieter dagegen gewerblich …

Unfallkosten: Glatteis-Crash von der Steuer absetzen

Sicher kennen Sie das auch: Auf eisiger Straße kommt man schnell mit dem Auto ins Rutschen, landet im Graben oder – noch schlimmer – fährt auf ein anderes Fahrzeug auf. Was aber nicht jeder Steuerpflichtige weiß: Wenn es mal zu glatt läuft, hilft das Finanzamt. Kosten für Reparatur, Gutachter, Schadenersatz oder den Anwalt können Sie steuermindernd als Werbungskosten geltend machen. Unfallschaden: Das Finanzamt hilft Minus 4 Grad, früh am Morgen und Sie sind unterwegs zur Arbeit. Die Ampel wird rot, Sie bremsen, doch Ihr Auto gehorcht nicht … und rutscht in das Auto vor Ihnen. Ein Blechschaden ist nicht nur unangenehm, sondern auch kostspielig. Vor allem, wenn Sie den Unfall verursacht haben. Die gute Nachricht lautet: Hat sich der Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt ereignet, können Sie die Ausgaben bei der Steuererklärung ansetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie unschuldig sind oder die Schuldfrage strittig ist. Beruflich veranlasst – steuerlich abzugsfähig Auch wenn der Unfall auf der Fahrt von Ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte passiert, dürfen Sie die Ausgaben neben der Entfernungspauschale geltend machen. Andere …

Kinderbetreuungskosten: (K)eine Sache der Familie

Oma und Opa passen auf die Enkel auf. So weit, so normal. Zumindest in den Familien, in denen die Großeltern fit genug sind, um der Betreuung des quirligen Nachwuchses gewachsen zu sein. Dass die Eltern den Großeltern Fahrtkosten erstatten, ist dann schon nicht mehr ganz so alltäglich. Aber wer das tut, kann diese Ausgaben nun beim Finanzamt geltend machen.