Einsprüche um rund 20 Prozent gesunken

Wer kennt das nicht: Der Einkommenssteuerbescheid kommt und der Schock ist erstmal groß. EINSPRUCH! Hier ist das Recht mit dem Steuerzahler, denn jedem steht es zu, Einspruch gegen seinen Bescheid bei der Finanzbehörde einzulegen. Doch immer weniger Steuerzahler machen von diesem Recht Gebrauch, sagt die aktuelle Statistik.

Elektronisch ein Muss: das Anlageverzeichnis

Die Finanzverwaltung setzt schon seit längerem auf elektronische Kommunikation. Vor allem bei Selbstständigen sind Ausnahmen nur in besonderen Härtefällen erlaubt – und diese sind angesichts der Normalität von PC und Internet kaum noch vorstellbar. Unternehmer müssen viele Formulare elektronisch übermitteln, etwa die Umsatzsteuervoranmeldung den Antrag auf Dauerfristverlängerung die Zusammenfassende Meldung oder die Anlage EÜR für die Gewinnermittlung. Für die Veranlagung 2017 gilt außerdem, dass alle Einnahmen-Überschuss-Rechner zwingend den Vordruck EÜR der Finanzverwaltung verwenden müssen. Außerdem seither Pflichtprogramm: die Anlage AVEÜR. Das hat die Finanzverwaltung Hamburg klargestellt. Anlageverzeichnis nur noch nach Vordruck Die Anlage AVEÜR ist das Anlageverzeichnis zur Gewinnermittlung. Bislang war es alternativ möglich, die Wirtschaftsgüter des Unternehmens in einem formlosen individuellen Verzeichnis zusammenzustellen. Das geht nun nicht mehr. Die Anlage AVEÜR müssen Selbstständige gemeinsam mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Im Anlageverzeichnis werden sämtliche Wirtschaftsgüter des Unternehmens, geordnet nach Grund und Immobilien, immateriellen Wirtschaftsgütern sowie beweglichen Wirtschaftsgütern aufgeführt. Außerdem müssen Selbstständige hier den Tag der Anschaffung, die Kosten, den Buchwert zu Jahresbeginn und zu Jahresende, Abschreibungen sowie gegebenenfalls den Abgangswert bei Verkauf oder …

Doppelt doof: Erst Trennung, dann Steuer

Du bekommst das Haus, das Auto, ich die Kinder und den Hund. Selten läuft eine Trennung bei Eheleuten harmonisch ab, vor allem, wenn a) Kinder und b) Geld im Spiel ist. Oftmals wird neben allem anderen eine entscheidende Frage vergessen: „Wer zahlt die Steuern?“ Häufig lassen sich künftige Ex-Eheleute anlässlich ihrer Scheidung nicht steuerlich beraten – vielleicht, weil sie ihre Angelegenheiten einvernehmlich regeln konnten, vielleicht aber auch, weil das Thema Steuern für sie zunächst keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielt. Aber auch steuerliche Fragen sind bei einer Trennung wichtig und wer hier schlichtweg aus Unwissenheit Fehler macht, muss mit bösen Folgen rechnen. Ein Irrtum ist etwa, dass die Steuerklassen erst nach der Scheidung geändert werden müssen und bis zur Scheidung eine gemeinsame Veranlagung automatisch stattfindet. Auch getrennt gemeinsam vors Finanzamt? Solange Ehepaare gemeinsam eine Steuererklärung abgeben – sich also gemeinsam veranlagen lassen –, zählt das Finanzamt das Jahreseinkommen der Partner zusammen. Steuerlich werden die Eheleute gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Der Betrag wird halbiert und für diese Hälfte wird die Einkommensteuer berechnet. Diese wird …

Einspruch! Lohnt sich bei der Steuererklärung.

Der Steuerbescheid ist da! Und mit ihm der große Schreck. Das ist bei weitem nicht dass, was man erwartet hat. Und jetzt? Füße stillhalten, Kopf in den Sand oder einfach abwarten? Besser ist es, sich den Bescheid sehr genau anzuschauen, denn auch beim Finanzamt können Fehler passieren. Und ein Einspruch kann sich lohnen. Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich die aktuelle Statistik über die Einspruchsbearbeitung 2016 veröffentlicht. Demnach gingen im vergangenen Jahr mehr als drei Millionen neue Einsprüche bei den Finanzämtern ein. Aus 2015 waren noch 2,5 Millionen Einsprüche unerledigt. 3,5 Millionen Einsprüche wurden im vergangenen Jahr erledigt: Rund 65 % durch Abhilfe. Abhilfe bedeutet, dass das Finanzamt Ihren Einspruch in vollem Umfang für gerechtfertigt hält. Das Ergebnis ist ein neuer geänderter Steuerbescheid, der sogenannte Abhilfebescheid. Rund 20 % durch Rücknahme. Das heißt, dass Sie Ihren Einspruch zurücknehmen. Denn durch Ihren Einspruch wird das ganze Verfahren neu aufgerollt und es kann passieren, dass ein Fehler auffällt, der Sie mehr Geld kostet als es im ersten Bescheid der Fall war. Die Finanzverwaltung nennt dies „Verböserung“. In einem solchen …

Digitale Steuererklärung 2016: Abgabefrist rückt näher

Steuern – alles digital: So lautet die Marschrichtung der Finanzverwaltung. Daher haben verschiedene Bundesländer die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2016 verlängert, wenn sich die Steuerzahler dafür im Internet registrieren. Neben Bayern gilt unter anderem auch in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg die längere Abgabefrist. Aber auch dieser Termin läuft am 31. Juli ab. Wer das nicht schafft, sollte jetzt eine Fristverlängerung beantragen. Finanzverwaltungen schaffen Anreiz zur Digitalisierung Ab diesem Jahr erhalten Steuerpflichtige in Bayern und anderen Bundesländern für die Abgabe ihrer elektronischen Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit. Bereits 60 Prozent der Einkommensteuererklärungen gingen vergangenes Jahr auf elektronischem Weg ein. Um diese Entwicklung noch mehr voranzutreiben, haben sich die Finanzministerien verschiedener Länder dazu entschlossen, den Nutzern der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) mehr Zeit für die Abgabe einzuräumen. Steuerzahlern, die diesen Weg der Steuererklärung wählen, wird die Frist um zwei Monate verlängert. Somit ist der Stichtag für das Jahr 2016 der 31. Juli 2017. Vorteile gibt es für beide Seiten: Steuerpflichtige nutzen einen papierlosen Zugang zu ihrem Finanzamt und die Mitarbeiter der Finanzverwaltung können die elektronischen Steuererklärungen schneller bearbeiten …