Kunst zahlt sich aus! Künstlersozialabgabe sinkt ab 2018

Das Prinzip ist klar: Je mehr dabei sind, desto weniger Last für den Einzelnen. Im Fall der Künstlersozialkasse ging der Plan auf. Weil immer mehr Unternehmen ihrer Abgabepflicht nachkommen, werden alle abgabepflichtigen Unternehmen und Verwerter spürbar entlastet. Die Künstlersozialkasse legt den neuen Abgabesatz ab dem 1.1.2018 bei 4,2 Prozent fest. Der Künstlersozialabgabesatz geht damit bereits im zweiten Jahr hintereinander zurück. Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen die Künstlersozialabgabe zahlen.Vor allem die verstärkte Prüf- und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse hat dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren rund 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst wurden. Darüber hinaus haben sich im selben Zeitraum ca. 17.000 abgabepflichtige Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gemeldet. Für Künstler und Publizisten Die Künstlersozialkasse sorgt dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Sie ist selbst kein Leistungsträger, sondern sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Sind Sie selbständiger Künstler oder Publizist, steht Ihnen der gesamte gesetzliche …

Ein dicker Hund! Hundeausbildung ist keine freiberufliche Tätigkeit

Ausbildung ist Ausbildung – so sollte man meinen. Doch der Bundesfinanzhof macht einen Unterschied bei der Ausbildung von Menschen und der von Tieren. Die einen genießen die Vorteile des Freiberuflers, die anderen müssen ein Gewerbe anmelden mit allen finanziellen Pflichten. So führen auch die Ausbildung und der Verkauf von Blindenführhunden einkommensteuerrechtlich zu gewerblichen Einkünften. Wie der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschied, handelt es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit. Es fehlt an der hierfür erforderlichen „unterrichtenden“ oder „erzieherischen Tätigkeit“ im Sinne des Einkommensteuergesetzes, die ein Tätigwerden gegenüber Menschen erfordert. Schule für Blindenführhunde gewerbesteuerpflichtig Im Streitfall betrieb die Klägerin eine Hundeschule und bildete jährlich drei bis fünf Hunde zu Blindenführhunden aus. Sie suchte gemeinsam mit dem sehbehinderten Menschen einen Hund aus und erwarb den Welpen auf eigene Rechnung. Nach der Ausbildung wurde der Hund von der Klägerin an den Sehbehinderten übergeben. Sie begleitete die Übergabephase, die mit einer Gespannprüfung abschloss. Nach der Prüfung verkaufte die Klägerin den Blindenführhund an die Krankenkasse des Sehbehinderten, die den Hund als medizinisches Hilfsmittel  anerkannte. Das Finanzamt war der Auffassung, …

Neue Regeln der Kunst: Künstlersozialabgabe wird ab 2017 gesenkt

Wenn Sie als Unternehmer bisher immer ARTig die Künstlersozialabgabe gezahlt haben, werden Sie nun belohnt: Das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zeigt Wirkung. Abgabesatz sinkt von 5,3 auf 4,8 Prozent Das Bundesarbeitsministerium senkt ab 2017 den Umlagebeitrag abgabepflichtiger Auftraggeber an die Künstlersozialkasse – von derzeit 5,2 auf 4,8 Prozent. So heißt es in der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017. Hintergrund: Die Einnahmen sind gestiegen, zahlungspflichtige Unternehmen werden stärker kontrolliert. Aus diesem Grund müssen Unternehmen im kommenden Jahr weniger Abgaben für die Verwertung künstlerischer und publizistischer Werke zahlen. Einnahmeplus durch intensive Betriebsprüfungen Möglich wurde die Beitragssenkung, weil die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse die Unternehmen verschärft prüfen. Betriebsprüfungen führten im vergangenen Jahr zu einem Einnahmeplus von rund 30 Millionen Euro. Mehr als 30.000 Unternehmen zusätzlich kommen jetzt ihrer Abgabepflicht nach. Mit der Künstlersozialabgabe werden 30 Prozent der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung freiberuflicher Künstler gedeckt. Für 20 Prozent des Beitrags kommt der Bund auf. Die Künstler selbst zahlen – ähnlich wie angestellte Arbeitnehmer – 50 Prozent. Die Künstlersozialabgabe müssen Unternehmen unabhängig davon zahlen, ob die beauftragten Kreativen Mitglied …

Nach (fast) allen Regeln der Kunst: Feststellung der Künstlereigenschaft

Jeder Mensch ist ein Künstler – sagte Joseph Beuys. Und jeder Künstler ist steuerpflichtig – sagt das Finanzamt. Allerdings macht das Finanzamt einen Unterschied zwischen Künstlern, die steuerlich als Freiberufler gelten und solchen, die einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen und somit den Pflichten eines Gewerbetreibenden nachkommen müssen. Freiberufler oder gewerblich tätiger Künstler Frei vom persönlichen Kunst-Geschmack ist die Einstufung der Tätigkeit eines Künstlers in ertragsteuerlicher Hinsicht. Denn entweder ist seine Arbeit als künstlerische und damit freiberufliche einzustufen oder als gewerbliche Tätigkeit. Darüber hat das Finanzamt nach den rechtlichen Grundsätzen der Einkommensteuerrichtlinien (H 15.6 EStH) und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für die Beurteilung künstlerischer Tätigkeit zu entscheiden. Definition der künstlerischen Tätigkeit Eine künstlerische Tätigkeit liegt vor, wenn die Arbeiten nach ihrem Gesamtbild eigenschöpferisch sind und – über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus – eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe erreichen. Das Wesentliche der künstlerischen Betätigung ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden. Merkmale der künstlerischen Tätigkeit Um die Feststellung …

Ordnung ist die halbe Einkommensteuererklärung

Oh je, wo war denn gleich nochmal die Quittung des Notebooks, das ich im Februar gekauft habe … Und wer hat das Chaos in meinen Tankbelegen verursacht!? … Die Rechnungen könnten auch ordentlicher sein, herrje, habe ich diese Rechnungsnummer wirklich doppelt vergeben … Das kann doch auch kein Steuerberater nicht mehr retten … Zeit für die Steuer Das Damoklesschwert hängt bereits schon länger über Ihnen und heißt Einkommensteuererklärung. Im Herbst versuchen Sie noch geflissentlich, dem Thema durch Ignoranz Herr bzw. Frau zu werden. Bis Sie dann irgendwann begreifen, dass es nicht mehr anders geht, das Jahr sich immer schneller auf den 31.12. zubewegt und es schön wäre, wenn Sie das Ganze endlich aus den Füßen hätten. Und Sie nehmen sich – wahrscheinlich nicht zum ersten Mal – vor, dass Sie im nächsten Jahr wirklich, ehrlich, früher anfangen. Tipps für Ablage und EÜR Daher möchte ich Ihnen für die Zeit zwischen den Jahren eine kleine Lektüre ans Herz legen. Mein Buch „Freiberufler: Fit fürs Finanzamt“ gibt es nun in der zweiten, aktualisierten Auflage. In diesem Buch …

Achtung Künstlersozialabgabe: Neues Prüfraster ab 2015

Als Unternehmer können Sie verpflichtet sein, Künstlersozialabgabe zu zahlen. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie regelmäßig Leistungen von Künstlern und Publizisten beziehen. Ob Sie unter die Pflicht fallen, wird ab 2015 stärker geprüft. Je nach Unternehmensgröße müssen Sie mindestens alle vier Jahre damit rechnen, auf mögliche Melde- und Zahlungspflichten durchleuchtet zu werden.

Wie ziehe ich eigentlich Bilanz?

Viele Freiberufler stecken nach den ersten Jahren der Selbstständigkeit ein wenig fest: Die Existenzgründung hat geklappt, sie schlagen sich so durch, aber so richtig zündet die Sache nicht. Gerade Journalisten und Fotografen fällt es oft schwer, sich selbst als Unternehmer zu sehen und sich auch so zu verhalten. Daher ist es – gerade zum Jahresende hin – wichtig Bilanz zu ziehen und Konsequenzen daraus abzuleiten.