Elektronisch ein Muss: das Anlageverzeichnis

Die Finanzverwaltung setzt schon seit längerem auf elektronische Kommunikation. Vor allem bei Selbstständigen sind Ausnahmen nur in besonderen Härtefällen erlaubt – und diese sind angesichts der Normalität von PC und Internet kaum noch vorstellbar. Unternehmer müssen viele Formulare elektronisch übermitteln, etwa die Umsatzsteuervoranmeldung den Antrag auf Dauerfristverlängerung die Zusammenfassende Meldung oder die Anlage EÜR für die Gewinnermittlung. Für die Veranlagung 2017 gilt außerdem, dass alle Einnahmen-Überschuss-Rechner zwingend den Vordruck EÜR der Finanzverwaltung verwenden müssen. Außerdem seither Pflichtprogramm: die Anlage AVEÜR. Das hat die Finanzverwaltung Hamburg klargestellt. Anlageverzeichnis nur noch nach Vordruck Die Anlage AVEÜR ist das Anlageverzeichnis zur Gewinnermittlung. Bislang war es alternativ möglich, die Wirtschaftsgüter des Unternehmens in einem formlosen individuellen Verzeichnis zusammenzustellen. Das geht nun nicht mehr. Die Anlage AVEÜR müssen Selbstständige gemeinsam mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Im Anlageverzeichnis werden sämtliche Wirtschaftsgüter des Unternehmens, geordnet nach Grund und Immobilien, immateriellen Wirtschaftsgütern sowie beweglichen Wirtschaftsgütern aufgeführt. Außerdem müssen Selbstständige hier den Tag der Anschaffung, die Kosten, den Buchwert zu Jahresbeginn und zu Jahresende, Abschreibungen sowie gegebenenfalls den Abgangswert bei Verkauf oder …

Neue Regeln der Kunst: Künstlersozialabgabe wird ab 2017 gesenkt

Wenn Sie als Unternehmer bisher immer ARTig die Künstlersozialabgabe gezahlt haben, werden Sie nun belohnt: Das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zeigt Wirkung. Abgabesatz sinkt von 5,3 auf 4,8 Prozent Das Bundesarbeitsministerium senkt ab 2017 den Umlagebeitrag abgabepflichtiger Auftraggeber an die Künstlersozialkasse – von derzeit 5,2 auf 4,8 Prozent. So heißt es in der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017. Hintergrund: Die Einnahmen sind gestiegen, zahlungspflichtige Unternehmen werden stärker kontrolliert. Aus diesem Grund müssen Unternehmen im kommenden Jahr weniger Abgaben für die Verwertung künstlerischer und publizistischer Werke zahlen. Einnahmeplus durch intensive Betriebsprüfungen Möglich wurde die Beitragssenkung, weil die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse die Unternehmen verschärft prüfen. Betriebsprüfungen führten im vergangenen Jahr zu einem Einnahmeplus von rund 30 Millionen Euro. Mehr als 30.000 Unternehmen zusätzlich kommen jetzt ihrer Abgabepflicht nach. Mit der Künstlersozialabgabe werden 30 Prozent der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung freiberuflicher Künstler gedeckt. Für 20 Prozent des Beitrags kommt der Bund auf. Die Künstler selbst zahlen – ähnlich wie angestellte Arbeitnehmer – 50 Prozent. Die Künstlersozialabgabe müssen Unternehmen unabhängig davon zahlen, ob die beauftragten Kreativen Mitglied …

Wie ziehe ich eigentlich Bilanz?

Viele Freiberufler stecken nach den ersten Jahren der Selbstständigkeit ein wenig fest: Die Existenzgründung hat geklappt, sie schlagen sich so durch, aber so richtig zündet die Sache nicht. Gerade Journalisten und Fotografen fällt es oft schwer, sich selbst als Unternehmer zu sehen und sich auch so zu verhalten. Daher ist es – gerade zum Jahresende hin – wichtig Bilanz zu ziehen und Konsequenzen daraus abzuleiten.