Mahlzeit! Ich mach mal Pause.

Der eine fährt kurz nach Hause, um den Hund Gassi zu führen, die andere isst ihren Salat vor dem Bildschirm. Einmal lang oder lieber dreimal kurz? Wer, wo, wie lange und wie häufig Pausen macht, wird mitunter heiß diskutiert und jeder tut gern seine Meinung kund. Doch es gibt Regeln und Gesetze, an die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber halten müssen.

Ihr Recht auf Urlaub!

Endlich: Die Sommerferien sind da! Die Luftmatratze ist gekauft und der Bikini vom vergangenen Jahr einem kritischen Check unterzogen. Wer jetzt kurzfristig Urlaub plant, muss nicht nur Reiseportale durchforsten und das passende Ziel finden. Auch arbeitsrechtlich stellen sich einige Fragen: Muss der Urlaub eingereicht werden oder reicht es, dem Chef einfach Bescheid zu geben? Was ist, wenn ich im wohlverdienten Urlaub krank werde oder wenn mein Chef möchte, dass ich aufgrund eines Notfalls die Hängematte verlassen soll? Bloße Information reicht nicht Zunächst einmal gilt: Wenn Sie Ihren Urlaub jetzt noch nicht beantragt haben, sollten Sie das schleunigst nachholen. Denn als Arbeitnehmer müssen Sie Ihren Urlaub immer beantragen – und Ihr Arbeitgeber muss ihn absegnen. Hat Ihr Arbeitgeber keine berechtigten Gründe, die gegen Ihre freie Zeit sprechen, ist er gehalten, Ihnen den Urlaub zu gewähren. Sollten Sie sich Ihren Urlaub einfach „nehmen“, obwohl das vom Arbeitgeber nicht gewünscht ist, dann fehlen Sie unentschuldigt. Das wiederum kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Betriebsferien müssen fair sein Viele Firmen legen einfach fest, dass beispielsweise zwischen Weihnachten …

Wer schreibt – bleibt nicht! Private E-Mails können Kündigung rechtfertigen

Nur noch 148.713 Mails checken … und dann hab ich schon Feierabend. Checken, antworten, weiterleiten – mit E-Mails sind wir permanent beschäftigt. Während der Arbeitszeit mal eben der Freundin fürs Fitnesstraining zusagen, kein Problem. Und diese interessante Studie an den privaten Account senden, warum nicht. Kann man vielleicht noch gebrauchen … Das kann problematisch werden! Denn wer geschäftliche E-Mails an einen privaten Account weiterleitet, riskiert eine fristlose Kündigung – so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Urteil. Weiterleitung von Mails kann Pflichtverstoß sein In dem Fall hatte ein Angestellter gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Während er in Vertragsverhandlungen mit einem neuen Arbeitgeber stand, hatte er bei seinem Noch-Arbeitgeber geschäftliche Mails an seinen privaten Account weitergeleitet. Das LAG wies die Klage größtenteils ab. Eine fristlose Kündigung sei zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Das sei etwa bei schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht der Fall. Nach § 241 Abs. 2 BGB sei der Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Rechte und Interessen seines Arbeitgebers verpflichtet. Mit der Weiterleitung betrieblicher Mails an eine private E-Mail-Adresse zur Vorbereitung seiner neuen …

Arbeitsrecht und Urlaub – Erholt und mobil?

Jeder Arbeitnehmer muss sich vom Stress und den Mühen des Alltags auch mal erholen können. Darauf hat er einen Rechtsanspruch – im Bundesurlaubsgesetz ist ein Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr festgeschrieben. Trotzdem drehen sich immer wieder viele Streitfragen rund um das Thema Urlaub. Deutschlandfunk, Marktplatz, 1. Juni 2017

Online beleidigt, offline gekündigt?

Ihr Chef nervt? Damit schlägt sich so mancher Angestellte herum. Der ein oder die andere lässt sich daher gern per E-Mail, WhatsApp oder auf Facebook über seinen Arbeitgeber aus. Manchmal sogar in beleidigender und eindeutiger Sprache sowie zusätzlicher Untermalung durch „lustige“ Bilder oder Smileys. Unangenehm kann es werden, wenn auch der Chef weiß, wie Social Media funktionieren. Beleidigung: ja, Kündigung: nein Beleidigt ein Arbeitnehmer etwa auf Facebook Vorgesetzte mithilfe von Emoticons, so rechtfertigt dies nicht in jedem Fall eine Kündigung, entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einem aktuellen Fall. Der Kläger hatte sich an einem Chat auf der öffentlich einsehbaren Facebook-Chronik eines Kollegen beteiligt, der über seine Krankschreibung berichtet hatte. In diesem Gespräch wurden überwiegend nur Spitznamen gebraucht. Der Kläger bezeichnete dort andere Personen mit „Das fette (Emoticon: Schwein)“ und betitelte eine weitere mit „der (Emoticon: Bär)kopf“. Die beklagte Arbeitgeberin ging davon aus, dass mit den so beschriebenen Personen zwei Vorgesetzte des Klägers gemeint waren – darunter einer, der sehr korpulent ist und ein anderer, der krankheitsbedingt eine breite Stirnfront sowie eine breite Nase und Hände …

Bloß kein Eigentor: Regeln für EM-Fans während der Arbeitszeit

Die Deutschlandfahne ist gehisst, das EM-Shirt gebügelt und die Hot Spots fürs gemeinsame Public Viewing recherchiert. Blöd nur, dass so manches Spiel während der normalen Arbeitszeit angepfiffen wird. Arbeitszeit ist nicht gleich Fußballzeit Zum Auftakt der EM direkt eine kleine Enttäuschung für alle Fußballfans: Falls Sie nicht vorhaben, einen Monat Sonderurlaub einzureichen, werden Sie vermutlich nicht alle Spiele schauen können. Denn Arbeitszeit ist laut Arbeitsrecht Zeit, in der gearbeitet werden muss – sprich die Arbeitszeit darf nicht zum Privatvergnügen – zu dem Fußballschauen gehört – genutzt werden. Daher ist es generell nicht erlaubt, während der Arbeitszeit den Fernseher einzuschalten oder die Spiele am Radio mitzuverfolgen. Streng genommen ist es sogar verboten, einen Live-Ticker im Internet zu beobachten – auch das gehört zum privaten Vergnügen und ist nicht dienstlich veranlasst. Ein wenig Spielraum gibt es jedoch: Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts besagt, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht erfüllt, auch wenn er nebenbei Radio hört (Az. 1 ABR 75/83). Voraussetzung: Er erledigt seine Arbeit konzentriert, zügig und fehlerfrei. Besteht allerdings Kontakt zu Kunden, sollten Sie auf das Radiohören …