Irrtum ausgeschlossen?
Fragen, bitte!
Zwischen den Aktendeckeln
Doppelt doof: Erst Trennung, dann Steuer
Du bekommst das Haus, das Auto, ich die Kinder und den Hund. Selten läuft eine Trennung bei Eheleuten harmonisch ab, vor allem, wenn a) Kinder und b) Geld im Spiel ist. Oftmals wird neben allem anderen eine entscheidende Frage vergessen: „Wer zahlt die Steuern?“ Häufig lassen sich künftige Ex-Eheleute anlässlich ihrer Scheidung nicht steuerlich beraten – vielleicht, weil sie ihre Angelegenheiten einvernehmlich regeln konnten, vielleicht aber auch, weil das Thema Steuern für sie zunächst keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielt. Aber auch steuerliche Fragen sind bei einer Trennung wichtig und wer hier schlichtweg aus Unwissenheit Fehler macht, muss mit bösen Folgen rechnen. Ein Irrtum ist etwa, dass die Steuerklassen erst nach der Scheidung geändert werden müssen und bis zur Scheidung eine gemeinsame Veranlagung automatisch stattfindet. Auch getrennt gemeinsam vors Finanzamt? Solange Ehepaare gemeinsam eine Steuererklärung abgeben – sich also gemeinsam veranlagen lassen –, zählt das Finanzamt das Jahreseinkommen der Partner zusammen. Steuerlich werden die Eheleute gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Der Betrag wird halbiert und für diese Hälfte wird die Einkommensteuer berechnet. Diese wird …
Aufgezeichnet. Der Steuer-O-Ton
Nichts als Zahlen
Wohin die Reise geht – aus steuerlicher Sicht
Von Ost nach West, von Süd nach Nord – waren Sie im Auftrag Ihres Arbeitgebers oder als Selbstständiger zu Kunden oder Lieferanten unterwegs, ist die Arbeit nach Abschluss der Reise nicht getan. Übernachtungsrechnungen, Taxiquittungen, Belege für die Einladung zum Abendessen – und wo war noch gleich das Parkticket vom Flughafen? All diese Belege müssen zusammengesammelt werden. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, was Sie genau in Ihre Endabrechnung fürs Finanzamt übernehmen können. Reisekostenabrechnungen, ob vom Arbeitnehmer oder vom Unternehmer, müssen sorgfältig geprüft und exakt gebucht werden. Zu den Vorarbeiten zum Jahresabschluss zählt das Kontrollieren der Pflichtangaben und des vorgenommenen Vorsteuerabzugs. Reisekostenabstimmung – alles, was zählt Reisekosten sind alle Aufwendungen, die unmittelbar durch die Reise veranlasst sind. Zu den Reisekosten gehören vor allem Fahrtkosten Diese können auch für Heimfahrten zwischendurch geltend gemacht werden. Mehraufwendungen für Verpflegung Steuerlich werden diese mit Pauschbeträgen angesetzt. Übernachtungskosten Ausgaben für ein Hotel oder eine Pension sind sowohl während der Reise als auch am Reiseziel abzugsfähig. Reisenebenkosten Dazu gehören alle anderen Ausgaben, die unmittelbar durch die Reise veranlasst sind. Zu den …
Lebkuchen goes international
Wer nach deutschen Exportschlagern gefragt wird, denkt vermutlich direkt an Autos, Mode oder Maschinen. Doch auch mit unserem beliebten Weihnachtsgebäck treffen wir den Geschmacksnerven der Welt. Die Zahl der Woche kommt vom Statistischen Bundesamt und hat einen weihnachtlichen Beigeschmack: Im Jahr 2016 wurden 14.900 Tonnen Lebkuchen exportiert. Wichtigste Abnehmer der braunen Leckerei in Herz- oder Sternform, gefüllt und nicht gefüllt sind unsere Nachbarn in Österreich und Polen sowie Großbritannien. Doch auch außerhalb Europas sind Lebkuchen aus Deutschland heiß begehrt. Im Jahr 2016 wurden 1.300 Tonnen Lebkuchen in die Vereinigten Staaten und 580 Tonnen nach Australien exportiert. Deutschland ist eine der führenden Exportnationen für Lebensmittel. Das Exportgeschäft trägt 33 Prozent zum Branchenumsatz bei und ist der Wachstumsmotor für die Ernährungsindustrie. Insgesamt wurden 2016 Lebensmittel im Wert von rund 55 Milliarden Euro exportiert, ein Anstieg von mehr als drei Prozent im Vergleich zu 2015. Hauptabsatzmarkt für deutsche Lebensmittelexporte ist mit rund 80 Prozent der EU-Binnenmarkt.
Einspruch! Lohnt sich bei der Steuererklärung.
Der Steuerbescheid ist da! Und mit ihm der große Schreck. Das ist bei weitem nicht dass, was man erwartet hat. Und jetzt? Füße stillhalten, Kopf in den Sand oder einfach abwarten? Besser ist es, sich den Bescheid sehr genau anzuschauen, denn auch beim Finanzamt können Fehler passieren. Und ein Einspruch kann sich lohnen. Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich die aktuelle Statistik über die Einspruchsbearbeitung 2016 veröffentlicht. Demnach gingen im vergangenen Jahr mehr als drei Millionen neue Einsprüche bei den Finanzämtern ein. Aus 2015 waren noch 2,5 Millionen Einsprüche unerledigt. 3,5 Millionen Einsprüche wurden im vergangenen Jahr erledigt: Rund 65 % durch Abhilfe. Abhilfe bedeutet, dass das Finanzamt Ihren Einspruch in vollem Umfang für gerechtfertigt hält. Das Ergebnis ist ein neuer geänderter Steuerbescheid, der sogenannte Abhilfebescheid. Rund 20 % durch Rücknahme. Das heißt, dass Sie Ihren Einspruch zurücknehmen. Denn durch Ihren Einspruch wird das ganze Verfahren neu aufgerollt und es kann passieren, dass ein Fehler auffällt, der Sie mehr Geld kostet als es im ersten Bescheid der Fall war. Die Finanzverwaltung nennt dies „Verböserung“. In einem solchen …