Lehrer in der Pflicht: Aufsicht und Betreuung

Kaum eingeschult, berichtete die Tochter einer Freundin voller Stolz, dass die Lehrerin sie ausgewählt hätte, um das Handy der Lehrerin aus ihrem Auto zu holen. Während des Unterrichts – das Auto war an der Straße geparkt. Besagte Lehrerin nahm die Sache mit der Aufsichtspflicht offensichtlich nicht sonderlich ernst. Wenn Schüler in solchen oder anderen Fällen zu Schaden kommen, stellt sich allerdings schnell die Frage nach der Verantwortung. Denn Lehrer haben eine Dienstpflicht zur Beaufsichtigung der Schüler. Diese leitet sich ab aus der schulrechtlichen Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht und bietet Ersatz für die elterliche Aufsichtspflicht. Wer ist denn nun verantwortlich? Aufsichtspflichtig ist der Lehrer, dem die Schüler anvertraut sind – also zum Beispiel die Lehrkraft, die den Unterricht erteilt. Wird der Lehrer oder die Lehrerin von jemand unterstützt, umfasst die Aufsichtspflicht auch die Auswahl, die Anleitung sowie den sachgerechten Einsatz dieser Assistenz. Darüber hinaus sind alle Lehrer einer Schule generell aufsichtspflichtig gegenüber allen Schülern. Der Schulleiter ist dafür verantwortlich, die Aufsicht zu organisieren – etwa in den Pausen oder bei Veranstaltungen. Aufsichtspflicht: Wann und wo? Zeitlich ist …

Hartz IV: Kinder haben Recht auf Urlaub

Ab in die Ferien! Faulenzen, sich mit Freunden treffen oder etwas Spannendes erleben – so stellt sich der Nachwuchs die schönste Zeit im Jahr vor. Dazu gibt es viele Angebote für Kinder und Jugendliche, organisiert von Jugendgruppen, privaten Anbietern oder auch dem Schülerhort, der Betreuung in der schulfreien Zeit anbietet. Doch wer bezahlt, wenn das Geld knapp ist? Sozialgericht entscheidet zugunsten der Familie In Landau war man sich hierüber zunächst nicht einig. Die Stadt versagte zwei Grundschülern, die mit ihrer Mutter Hartz IV beziehen, zu Unrecht die Kostenübernahme einer Freizeitmaßnahme ihres Schülerhortes. So entschied das Sozialgericht Speyer. Stadt hatte Übernahme der Kosten verweigert Die Kinder besuchten beide eine Grundschule mit angeschlossenem Schülerhort. Der Hort veranstaltete in den Osterferien eine viertägige Freizeit – mit Übernachtung in einer Waldwerkstatt. Die Mutter beantragte bei der Stadt für ihre Kinder jeweils einen Beitrag von 55 Euro, damit die Kinder an der Freizeit teilnehmen konnten. Die Stadt lehnte die Kostenübernahme ab. Begründung: Die Kinder hätten ihr monatliches Budget für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in …

Fein raus? Urheberrechtsverletzung im Dienst

Abschreiben verboten! Seit der Grundschule ermahnen die Lehrer die Schüler, keinen noch so kleinen interessierten Blick auf die Arbeit des Nachbarn zu werfen. Im schlimmsten Fall muss der betreffende Schüler mit einer 6 rechnen. Was aber, wenn Lehrer gegen ihre eigenen Regeln verstoßen? Dann nennt man das Urheberrechtsverletzung … und das Land haftet! Bundesland verantwortlich Lehrer, die für das Fachangebot ihrer Schule im Internet werben, handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Verletzen sie mit einer solchen Werbung Urheberrechte Dritter, ist das jeweilige Land als Anstellungskörperschaft passivlegitimiert. So hatte ein Gymnasium auf seinen Internetseiten unter anderem mit einem Foto, das jemand anders aufgenommen hatte, für sein Fremdsprachenprogramm geworben. Der Fotograf machte mithilfe der Lizenzanalogie Schadenersatzansprüche gegen das beklagte Land geltend. Die Lizenzanalogie ist eine Methode, um Schadenersatz zu berechnen, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Urhebers genutzt wird. Das Landgericht gab der Klage statt. Die Berufung des Landes blieb vor dem Oberlandesgericht Celle erfolglos (Az. 13 U 95/15). Beamte sind hoheitlich tätig Die widerrechtliche und schuldhafte Verletzung der Urheberrechte des Klägers durch den Schulleiter …

Besser ein Au-Pair? Schulverpflegung und Ferienbetreuung nicht steuerlich absetzbar

Ferien, Brückentage, Lehrerkonferenzen: Da wird es schon ziemlich knapp mit den Urlaubstagen berufstätiger Eltern. Die Betreuung und Verpflegung durch die Schule in der Ferienzeit aber kostet Geld. Geld, das nach Auffassung des Sächsischen Finanzgerichts nicht steuerlich geltend gemacht werden kann. Steuervorteil nur im Haushalt Haushaltsnahe Dienstleistungen können zum echten Steuervorteil werden. Denn hier wirken sich die Ausgaben direkt auf die Höhe der tariflichen Einkommensteuer aus – und das macht sich in Ihrer Steuererklärung bemerkbar! Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht das Finanzamt Tätigkeiten, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit im Zusammenhang stehen. Im Klartext: Begünstigt sind grundsätzlich solche Arbeiten, die normalerweise Sie – oder andere Haushaltsmitglieder – selbst erledigen würden. Haushaltsnahe Dienstleistung: Kochen, Gartenarbeiten, Betreuung Eine haushaltsnahe Dienstleistung muss außerdem tatsächlich daheim erledigt werden – entweder in der Wohnung, in der Sie ständig leben oder im Wochenendhaus, wenn es selbstgenutzt wird. Eine Faustformel für die Definition der haushaltsnahen Dienstleistung ist die Frage nach der hauswirtschaftlichen Tätigkeit. Geht es zum Beispiel ums Kochen, Putzen, um Gartenarbeiten oder Winterdienst, liegt eine haushaltsnahe Dienstleistung vor. Auch Pflege- …