Erbschaftsteuer: 2015 so hoch wie noch nie

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat im vergangenen Jahr so viel Geld eingebracht wie noch nie zuvor: 6,3 Milliarden Euro spülte die Besteuerung von Nachlässen in die Kassen der Länder. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stiegen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 15,4 Prozent. Betriebsvermögen größte Vermögensart bei der Erbschaftsteuer Im Jahr 2015 veranlagten die Finanzämter Erbschaften und Schenkungen in Höhe von insgesamt 102,0 Milliarden Euro. Betriebs­vermögen stellte neben dem übrigen Vermögen mit jeweils 42,4 Milliarden Euro die wertmäßig größte übertragene Vermögens­art dar (41,6 %). Insgesamt lag die Zahl der vererbten bzw. verschenkten Betriebs­vermögen 2015 bei 15 832.   Bundesrat segnet Erbschaftsteuer-Kompromiss ab Der neue Höchstwert bei den Erbschaftsteuer-Einnahmen ist eine Nachricht, die der Einigung über die Reform der Erbschaftsteuer offenbar noch mehr Auftrieb gegeben hat. Denn nach der Zustimmung des Bundestages zur Reform der Erbschaftsteuer hat nun auch der Bundesrat den Kompromiss bestätigt und das Ergebnis des Vermittlungsausschusses damit abgesegnet. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten. Steuervergünstigungen eng an Bewertung gekoppelt Im Kern sieht die Reform Folgendes vor: Betriebe können weiterhin bis …

Flüchtlingen helfen: (steuerlich) leicht gemacht

Viele Menschen in Deutschland möchten angesichts der zahlreichen Flüchtlinge helfen – zum Beispiel mit Kleiderspenden, durch ehrenamtliches Engagement etwa bei der Versorgung oder schlicht mit Geld. Inzwischen bittet so manche Organisation darum, vor allem Geld zu spenden – Sachmittel sind meist schon genug vorhanden. Das Bundesfinanzministerium hat nun gemeinsam mit den Ländern beschlossen, dass die Bürokratie den Spendern nicht mehr im Wege stehen soll. Schenken – oder direkt einen Teil des Arbeitslohns spenden Wer Geld an Hilfsorganisationen für Flüchtlinge überweist, kann dies steuerlich unbegrenzt geltend machen. Als Beleg genügt der so genannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Das kann ein Bareinzahlungsbeleg sein, der Kontoauszug – oder auch der PC-Ausdruck beim Online-Banking. Größere Summen oder Vermögen, die mithilfe einer Schenkung übertragen werden, bleiben von der Schenkungsteuer befreit, wenn sie den Flüchtlingen zugutekommen. Arbeitnehmer können es sich noch einfacher machen und mit einer Arbeitslohnspende auf einen Teil ihres Monatseinkommens verzichten. Der Arbeitgeber behält den Anteil vom Bruttogehalt ein und überweist dies an die Flüchtlingshilfe. Das gespendete Geld bleibt lohnsteuerfrei. Ähnliches gilt für Aufsichtsratsmitglieder. Auch sie können auf einen Teil ihrer …