Wenig ausgeben, (noch) mehr absetzen: die neuen Möglichkeiten bei GWG

Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, die Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) anzuheben. Damit können ab dem 1. Januar 2018 künftig Anschaffungen bis zu einem Wert von 800 Euro sofort, vollständig und im gleichen Jahr abgeschrieben werden. Bislang war dies nur zu einer Nettosumme von 410 Euro möglich. Normalerweise müssen Unternehmen Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre abschreiben. Was heißt AfA? Die Abkürzung AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. In der Praxis bedeutet das, dass Unternehmer die Ausgaben für Wirtschaftsgüter, die sie kaufen, um sie längere Zeit im Betrieb zu nutzen, auch über mehrere Jahre steuerlich verteilen müssen. Daher wird im Alltag meist der Begriff Abschreibung verwendet . Abschreiben können Sie nur etwas, das sich entweder durch Gebrauch abnutzt oder mit der Zeit an Wert verliert. Die Anschaffungskosten müssen dann über einen längeren Zeitraum hinweg verteilt werden, die Ausgaben über mehrere Jahre in der Gewinnermittlung angesetzt werden. Wie funktioniert das genau? Nehmen wir an, Sie kaufen einen Neuwagen für 17.000 Euro. Sie nutzen das Auto hauptsächlich geschäftlich. Damit können Sie sämtliche laufenden Kosten als Betriebsausgaben ansetzen. …

Küche ist mehr als die Summe der Teile – auch steuerlich betrachtet!

Die Küche ist häufig der Mittelpunkt eines Hauses oder einer Wohnung. Das weiß jeder, der daheim schon mal eine Party gegeben und gemerkt hat, dass sich alles in diesem gemütlichen Bereich versammelt. Dass die Küche nur als Ganzes wirklich Sinn ergibt, das wussten Küchenkäufer wahrscheinlich schon immer. Jetzt entschied der Bundesfinanzhof, dass das Ganze eben mehr als die Summe der Einzelteile ist und brachte damit einen Kläger wahrlich in Teufels Küche … Nur erhalten – oder doch erneuern? Im Streitfall hatte der Kläger Einbauküchen in mehreren Mietobjekten, die ihm gehörten, entfernt und durch neue ersetzt. Er vertrat die Auffassung, dass die hierfür entstandenen Aufwendungen als sogenannter Erhaltungsaufwand sofort steuerlich abziehbar sind. Das Finanzamt ließ jedoch lediglich zu, dass der Immobilienbesitzer die Kosten für den Einbau von Herd und Spüle sowie für Elektrogeräte, deren Gesamtkosten die Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (410 €) nicht überstiegen, sofort und im gleichen Jahr absetzen konnte. Die Aufwendungen für die Einbaumöbel verteilte das Finanzamt auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von zehn Jahren. Das zuständige Finanzgericht wies die hiergegen gerichtete Klage als unbegründet …