Kunst zahlt sich aus! Künstlersozialabgabe sinkt ab 2018

Das Prinzip ist klar: Je mehr dabei sind, desto weniger Last für den Einzelnen. Im Fall der Künstlersozialkasse ging der Plan auf. Weil immer mehr Unternehmen ihrer Abgabepflicht nachkommen, werden alle abgabepflichtigen Unternehmen und Verwerter spürbar entlastet. Die Künstlersozialkasse legt den neuen Abgabesatz ab dem 1.1.2018 bei 4,2 Prozent fest. Der Künstlersozialabgabesatz geht damit bereits im zweiten Jahr hintereinander zurück. Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen die Künstlersozialabgabe zahlen.Vor allem die verstärkte Prüf- und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse hat dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren rund 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst wurden. Darüber hinaus haben sich im selben Zeitraum ca. 17.000 abgabepflichtige Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gemeldet. Für Künstler und Publizisten Die Künstlersozialkasse sorgt dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Sie ist selbst kein Leistungsträger, sondern sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Sind Sie selbständiger Künstler oder Publizist, steht Ihnen der gesamte gesetzliche …

Neue Regeln der Kunst: Künstlersozialabgabe wird ab 2017 gesenkt

Wenn Sie als Unternehmer bisher immer ARTig die Künstlersozialabgabe gezahlt haben, werden Sie nun belohnt: Das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zeigt Wirkung. Abgabesatz sinkt von 5,3 auf 4,8 Prozent Das Bundesarbeitsministerium senkt ab 2017 den Umlagebeitrag abgabepflichtiger Auftraggeber an die Künstlersozialkasse – von derzeit 5,2 auf 4,8 Prozent. So heißt es in der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017. Hintergrund: Die Einnahmen sind gestiegen, zahlungspflichtige Unternehmen werden stärker kontrolliert. Aus diesem Grund müssen Unternehmen im kommenden Jahr weniger Abgaben für die Verwertung künstlerischer und publizistischer Werke zahlen. Einnahmeplus durch intensive Betriebsprüfungen Möglich wurde die Beitragssenkung, weil die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse die Unternehmen verschärft prüfen. Betriebsprüfungen führten im vergangenen Jahr zu einem Einnahmeplus von rund 30 Millionen Euro. Mehr als 30.000 Unternehmen zusätzlich kommen jetzt ihrer Abgabepflicht nach. Mit der Künstlersozialabgabe werden 30 Prozent der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung freiberuflicher Künstler gedeckt. Für 20 Prozent des Beitrags kommt der Bund auf. Die Künstler selbst zahlen – ähnlich wie angestellte Arbeitnehmer – 50 Prozent. Die Künstlersozialabgabe müssen Unternehmen unabhängig davon zahlen, ob die beauftragten Kreativen Mitglied …

Achtung Künstlersozialabgabe: Neues Prüfraster ab 2015

Als Unternehmer können Sie verpflichtet sein, Künstlersozialabgabe zu zahlen. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie regelmäßig Leistungen von Künstlern und Publizisten beziehen. Ob Sie unter die Pflicht fallen, wird ab 2015 stärker geprüft. Je nach Unternehmensgröße müssen Sie mindestens alle vier Jahre damit rechnen, auf mögliche Melde- und Zahlungspflichten durchleuchtet zu werden.