Kunst zahlt sich aus! Künstlersozialabgabe sinkt ab 2018

Das Prinzip ist klar: Je mehr dabei sind, desto weniger Last für den Einzelnen. Im Fall der Künstlersozialkasse ging der Plan auf. Weil immer mehr Unternehmen ihrer Abgabepflicht nachkommen, werden alle abgabepflichtigen Unternehmen und Verwerter spürbar entlastet. Die Künstlersozialkasse legt den neuen Abgabesatz ab dem 1.1.2018 bei 4,2 Prozent fest. Der Künstlersozialabgabesatz geht damit bereits im zweiten Jahr hintereinander zurück. Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen die Künstlersozialabgabe zahlen.Vor allem die verstärkte Prüf- und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse hat dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren rund 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst wurden. Darüber hinaus haben sich im selben Zeitraum ca. 17.000 abgabepflichtige Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gemeldet. Für Künstler und Publizisten Die Künstlersozialkasse sorgt dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Sie ist selbst kein Leistungsträger, sondern sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Sind Sie selbständiger Künstler oder Publizist, steht Ihnen der gesamte gesetzliche …

Nach (fast) allen Regeln der Kunst: Feststellung der Künstlereigenschaft

Jeder Mensch ist ein Künstler – sagte Joseph Beuys. Und jeder Künstler ist steuerpflichtig – sagt das Finanzamt. Allerdings macht das Finanzamt einen Unterschied zwischen Künstlern, die steuerlich als Freiberufler gelten und solchen, die einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen und somit den Pflichten eines Gewerbetreibenden nachkommen müssen. Freiberufler oder gewerblich tätiger Künstler Frei vom persönlichen Kunst-Geschmack ist die Einstufung der Tätigkeit eines Künstlers in ertragsteuerlicher Hinsicht. Denn entweder ist seine Arbeit als künstlerische und damit freiberufliche einzustufen oder als gewerbliche Tätigkeit. Darüber hat das Finanzamt nach den rechtlichen Grundsätzen der Einkommensteuerrichtlinien (H 15.6 EStH) und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für die Beurteilung künstlerischer Tätigkeit zu entscheiden. Definition der künstlerischen Tätigkeit Eine künstlerische Tätigkeit liegt vor, wenn die Arbeiten nach ihrem Gesamtbild eigenschöpferisch sind und – über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus – eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe erreichen. Das Wesentliche der künstlerischen Betätigung ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden. Merkmale der künstlerischen Tätigkeit Um die Feststellung …

Achtung Künstlersozialabgabe: Neues Prüfraster ab 2015

Als Unternehmer können Sie verpflichtet sein, Künstlersozialabgabe zu zahlen. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie regelmäßig Leistungen von Künstlern und Publizisten beziehen. Ob Sie unter die Pflicht fallen, wird ab 2015 stärker geprüft. Je nach Unternehmensgröße müssen Sie mindestens alle vier Jahre damit rechnen, auf mögliche Melde- und Zahlungspflichten durchleuchtet zu werden.