Von Ost nach West, von Süd nach Nord – waren Sie im Auftrag Ihres Arbeitgebers oder als Selbstständiger zu Kunden oder Lieferanten unterwegs, ist die Arbeit nach Abschluss der Reise nicht getan. Übernachtungsrechnungen, Taxiquittungen, Belege für die Einladung zum Abendessen – und wo war noch gleich das Parkticket vom Flughafen? All diese Belege müssen zusammengesammelt werden. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, was Sie genau in Ihre Endabrechnung fürs Finanzamt übernehmen können. Reisekostenabrechnungen, ob vom Arbeitnehmer oder vom Unternehmer, müssen sorgfältig geprüft und exakt gebucht werden. Zu den Vorarbeiten zum Jahresabschluss zählt das Kontrollieren der Pflichtangaben und des vorgenommenen Vorsteuerabzugs. Reisekostenabstimmung – alles, was zählt Reisekosten sind alle Aufwendungen, die unmittelbar durch die Reise veranlasst sind. Zu den Reisekosten gehören vor allem Fahrtkosten Diese können auch für Heimfahrten zwischendurch geltend gemacht werden. Mehraufwendungen für Verpflegung Steuerlich werden diese mit Pauschbeträgen angesetzt. Übernachtungskosten Ausgaben für ein Hotel oder eine Pension sind sowohl während der Reise als auch am Reiseziel abzugsfähig. Reisenebenkosten Dazu gehören alle anderen Ausgaben, die unmittelbar durch die Reise veranlasst sind. Zu den …