Ihr Recht auf Urlaub!

Endlich: Die Sommerferien sind da! Die Luftmatratze ist gekauft und der Bikini vom vergangenen Jahr einem kritischen Check unterzogen. Wer jetzt kurzfristig Urlaub plant, muss nicht nur Reiseportale durchforsten und das passende Ziel finden. Auch arbeitsrechtlich stellen sich einige Fragen: Muss der Urlaub eingereicht werden oder reicht es, dem Chef einfach Bescheid zu geben? Was ist, wenn ich im wohlverdienten Urlaub krank werde oder wenn mein Chef möchte, dass ich aufgrund eines Notfalls die Hängematte verlassen soll? Bloße Information reicht nicht Zunächst einmal gilt: Wenn Sie Ihren Urlaub jetzt noch nicht beantragt haben, sollten Sie das schleunigst nachholen. Denn als Arbeitnehmer müssen Sie Ihren Urlaub immer beantragen – und Ihr Arbeitgeber muss ihn absegnen. Hat Ihr Arbeitgeber keine berechtigten Gründe, die gegen Ihre freie Zeit sprechen, ist er gehalten, Ihnen den Urlaub zu gewähren. Sollten Sie sich Ihren Urlaub einfach „nehmen“, obwohl das vom Arbeitgeber nicht gewünscht ist, dann fehlen Sie unentschuldigt. Das wiederum kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Betriebsferien müssen fair sein Viele Firmen legen einfach fest, dass beispielsweise zwischen Weihnachten …

Arbeitsrecht und Urlaub – Erholt und mobil?

Jeder Arbeitnehmer muss sich vom Stress und den Mühen des Alltags auch mal erholen können. Darauf hat er einen Rechtsanspruch – im Bundesurlaubsgesetz ist ein Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr festgeschrieben. Trotzdem drehen sich immer wieder viele Streitfragen rund um das Thema Urlaub. Deutschlandfunk, Marktplatz, 1. Juni 2017