SEPA-Übergangsfrist endet: 22 Zahlen, die das Geld bewegen

Mal Hand aufs Herz: Können Sie Ihre IBAN auswendig? Wenn nein, dann wäre es von Vorteil, wenn Sie dies bald nachholen! Denn: Ab dem 1. Februar müssen nun auch Privatleute bei Überweisungen ausschließlich die IBAN verwenden. Dann endet die Übergangsfrist, innerhalb der die Banken es erledigt haben, Kontonummer und Bankleitzahl automatisch in das neue Format zu konvertieren. IBAN (International Bank Account Number) für alle Pflicht! Ab dem 1. Februar 2016 sind die Banken nun angewiesen, „falsch“ ausgefüllte Überweisungsträger – also solche mit Kontonummer und BLZ – nicht mehr zu korrigieren, sondern zurückzugeben. Seit zwei Jahren sind IBAN und BIC bereits Pflichtprogramm für Unternehmen. Auch wenn sich die meisten inzwischen an die Existenz der 22 Zahlen gewöhnt haben, so wissen viele Privatkunden nicht, dass die Übergangsfrist nun endet. Aber ganz so schlimm wird es nicht. So können Sie sich Ihre IBAN gut merken: Die IBAN setzt sich aus der Länderkennung DE (für Deutschland), der zweistelligen Prüfzahl und der altbekannten Bankleitzahl und Kontonummer zusammen. Übrigens: Ihr Online-Banking-Login behält Gültigkeit – sprich, wer sich bisher mit seiner Kontonummer …