Total digital: Steuererklärung rein elektronisch erledigen

Bei Ihrer nächsten Steuererklärung können Sie definitiv sparen. Und zwar auf jeden Fall das Porto, denn Sie dürfen Ihre Steuererklärung ab dem 1. Januar 2017 komplett elektronisch einreichen – ganz ohne Zettelwirtschaft und Abgabe von Quittungen. Doch Achtung: Ihre Belege – ob im Schuhkarton oder säuberlich im Ordner abgeheftet – müssen Sie trotzdem aufbewahren! Das Blatt wendet sich In Zukunft müssen Steuerzahler bei einer elektronischen Steuererklärung dem Finanzamt keine Belege mehr vorlegen. Der Bundesrat hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der das Besteuerungsverfahren vereinfachen soll. Nach dem Bundestag gab nun auch der Bundesrat grünes Licht, das Besteuerungsverfahren in Deutschland insgesamt zu modernisieren. Die neuen Regeln treten zum 1. Januar 2017 in Kraft. Da die Technik in der Finanzverwaltung etwas mehr Vorlauf braucht, rechnet das Bundesfinanzministerium mit einer Umsetzung bis zum Jahr 2022. Praktisch ganz elektronisch Die Papierkommunikation zwischen Ihnen und dem Finanzamt wird demnach bald der Vergangenheit angehören, und zwar in beide Richtungen. Künftig müssen Sie Papierbelege, zum Beispiel Spendenquittungen, nicht mehr einreichen, sondern nur noch aufbewahren. Die Kommunikation soll aber auch in die andere Richtung elektronisch …

Ordnung ist die halbe Einkommensteuererklärung

Oh je, wo war denn gleich nochmal die Quittung des Notebooks, das ich im Februar gekauft habe … Und wer hat das Chaos in meinen Tankbelegen verursacht!? … Die Rechnungen könnten auch ordentlicher sein, herrje, habe ich diese Rechnungsnummer wirklich doppelt vergeben … Das kann doch auch kein Steuerberater nicht mehr retten … Zeit für die Steuer Das Damoklesschwert hängt bereits schon länger über Ihnen und heißt Einkommensteuererklärung. Im Herbst versuchen Sie noch geflissentlich, dem Thema durch Ignoranz Herr bzw. Frau zu werden. Bis Sie dann irgendwann begreifen, dass es nicht mehr anders geht, das Jahr sich immer schneller auf den 31.12. zubewegt und es schön wäre, wenn Sie das Ganze endlich aus den Füßen hätten. Und Sie nehmen sich – wahrscheinlich nicht zum ersten Mal – vor, dass Sie im nächsten Jahr wirklich, ehrlich, früher anfangen. Tipps für Ablage und EÜR Daher möchte ich Ihnen für die Zeit zwischen den Jahren eine kleine Lektüre ans Herz legen. Mein Buch „Freiberufler: Fit fürs Finanzamt“ gibt es nun in der zweiten, aktualisierten Auflage. In diesem Buch …

Abschreiben – frei Schnauze?

Das Finanzamt kann die Nutzungsdauer von Büromöbeln, Lagereinrichtung oder eines Autos eigentlich nur schätzen. Damit es zwischen beiden Seiten nicht ständig zum Streit kommt, hat das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden eine Tabelle erarbeitet. Dort können Sie nachschlagen, über welche Zeitspanne Sie ein bestimmtes neu angeschafftes Wirtschaftsgut abschreiben sollen. Diese amtlichen AfA-Tabellen stellen für die Finanzämter eine verbindliche Dienstanweisung dar. Der Steuerpflichtige hingegen muss sich nicht unbedingt daran halten.