BGH entscheidet über Werbung in E-Mails: Persönlichkeitsrecht gewinnt

Immer wieder schummeln sich nervige Werbemails am Spamfilter vorbei und ärgern mit Angeboten, die man (bestenfalls) nicht benötigt sowie Angeboten, bei deren Lesen man (schlimmstenfalls) unfreiwillig ziemlich sauer wird. Ein Kunde fühlte sich von seiner Versicherung in automatisch generierten E-Mails so sehr belästigt, dass er sich vehement juristisch zur Wehr setzte. Der Fall: Abmahnung wegen unerwünschter Werbung Nach einer Kontaktaufnahme mit dem Kundendienst eines Unternehmens erhielt der Kläger eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung per E-Mail, in deren Abspann ein Werbehinweis für Zusatzdienste des Versicherungsunternehmens enthalten war. Daraufhin beschwerte er sich bei dem Unternehmen über diese unerwünschte Werbung, doch auch auf diese  E-Mail erhielt er wiederum eine Antwort-Mail mit einem solchen Werbehinweis. Daraufhin mahnte er das Unternehmen ab und reichte eine Unterlassungsklage ein. BGH: Die letzte Instanz entscheidet pro Verbraucher Der Rechtsstreit zog sich bis vor den Bundesgerichtshof. Der sechste Zivilsenat des BGH stellte sich auf die Seite des Kunden. In der Urteilsbegründung verwiesen die Richter darauf, dass zumindest die zweite Bestätigungsmail mit Werbezusatz als Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu werten sei. Denn der Betroffene habe …