Einsprüche um rund 20 Prozent gesunken

Wer kennt das nicht: Der Einkommenssteuerbescheid kommt und der Schock ist erstmal groß. EINSPRUCH! Hier ist das Recht mit dem Steuerzahler, denn jedem steht es zu, Einspruch gegen seinen Bescheid bei der Finanzbehörde einzulegen. Doch immer weniger Steuerzahler machen von diesem Recht Gebrauch, sagt die aktuelle Statistik.

Einspruch! Lohnt sich bei der Steuererklärung.

Der Steuerbescheid ist da! Und mit ihm der große Schreck. Das ist bei weitem nicht dass, was man erwartet hat. Und jetzt? Füße stillhalten, Kopf in den Sand oder einfach abwarten? Besser ist es, sich den Bescheid sehr genau anzuschauen, denn auch beim Finanzamt können Fehler passieren. Und ein Einspruch kann sich lohnen. Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich die aktuelle Statistik über die Einspruchsbearbeitung 2016 veröffentlicht. Demnach gingen im vergangenen Jahr mehr als drei Millionen neue Einsprüche bei den Finanzämtern ein. Aus 2015 waren noch 2,5 Millionen Einsprüche unerledigt. 3,5 Millionen Einsprüche wurden im vergangenen Jahr erledigt: Rund 65 % durch Abhilfe. Abhilfe bedeutet, dass das Finanzamt Ihren Einspruch in vollem Umfang für gerechtfertigt hält. Das Ergebnis ist ein neuer geänderter Steuerbescheid, der sogenannte Abhilfebescheid. Rund 20 % durch Rücknahme. Das heißt, dass Sie Ihren Einspruch zurücknehmen. Denn durch Ihren Einspruch wird das ganze Verfahren neu aufgerollt und es kann passieren, dass ein Fehler auffällt, der Sie mehr Geld kostet als es im ersten Bescheid der Fall war. Die Finanzverwaltung nennt dies „Verböserung“. In einem solchen …