Wer kennt das nicht: Der Einkommensteuerbescheid kommt und der Schock ist erstmal groß. EINSPRUCH! Hier ist das Recht mit dem Steuerzahler, denn jedem steht es zu, Einspruch gegen seinen Bescheid bei der Finanzbehörde einzulegen. Doch immer weniger Steuerzahler machen von diesem Recht Gebrauch, sagt die aktuelle Statistik.
Rückläufig seit 2013
Die Einspruchseingänge sind seit einigen Jahren rückläufig. Während im Kalenderjahr 2013 noch rund vier Millionen Einsprüche in den Finanzämtern eingegangen sind, ist diese Zahl bis 2017 auf 3,2 Millionen Einsprüche gesunken.
Zurückgegangen ist ebenso der Bestand der am Jahresende unerledigten Einsprüche, und zwar um circa 1,6 Millionen Einsprüche auf nunmehr circa 2,3 Millionen.
Einfach zahlt sich aus
Offenbar ist die Gleichung bei den Finanzämtern aufgegangen. Der Grund für den Rückgang scheint in der Vereinfachung der Abgabe der Steuererklärung zu liegen. Inzwischen gibt es etwa vorausgefüllte Erklärungen, in denen bereits die Grunddaten aus dem Vorjahr eingefügt sind.
Statistik zur Klageerhebung
Die Zahl der gegen die Finanzämter erhobenen Klagen ist im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozent gesunken. Im Vergleich zu den insgesamt im Jahr 2017 durch die Finanzämter erledigten Einsprüchen entspricht dies – wie bereits im Vorjahr – einer Quote von 1,8 Prozent.