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Einsprüche um rund 20 Prozent gesunken

Wer kennt das nicht: Der Einkommensteuerbescheid kommt und der Schock ist erstmal groß. EINSPRUCH! Hier ist das Recht mit dem Steuerzahler, denn jedem steht es zu, Einspruch gegen seinen Bescheid bei der Finanzbehörde einzulegen. Doch immer weniger Steuerzahler machen von diesem Recht Gebrauch, sagt die aktuelle Statistik.

Rückläufig seit 2013

Die Einspruchseingänge sind seit einigen Jahren rückläufig. Während im Kalenderjahr 2013 noch rund vier Millionen Einsprüche in den Finanzämtern eingegangen sind, ist diese Zahl bis 2017 auf 3,2 Millionen Einsprüche gesunken.

Zurückgegangen ist ebenso der Bestand der am Jahresende unerledigten Einsprüche, und zwar um circa 1,6 Millionen Einsprüche auf nunmehr circa 2,3 Millionen.

Einfach zahlt sich aus

Offenbar ist die Gleichung bei den Finanzämtern aufgegangen. Der Grund für den Rückgang scheint in der Vereinfachung der Abgabe der Steuererklärung zu liegen. Inzwischen gibt es etwa vorausgefüllte Erklärungen, in denen bereits die Grunddaten aus dem Vorjahr eingefügt sind.

Statistik zur Klageerhebung

Die Zahl der gegen die Finanzämter erhobenen Klagen ist im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozent gesunken. Im Vergleich zu den insgesamt im Jahr 2017 durch die Finanzämter erledigten Einsprüchen entspricht dies – wie bereits im Vorjahr – einer Quote von 1,8 Prozent.

Tipp: Bereits heute arbeitet das sogenannte automatische Finanzamt für Sie. Das bedeutet, dass Ihre Steuererklärung in der Regel nicht mehr eine Person, sondern ein Rechner bearbeitet. So soll Geld und Zeit gespart werden. Haben Sie Zweifel an dem neuen automatischen Prüfmodus, können Sie dies für Ihre Erklärung verhindern. Dazu kreuzen Sie einfach auf dem sogenannten Mantelbogen Ihrer Steuererklärung an, dass Sie eine manuelle Prüfung durch einen Finanzbeamten wünschen. Dafür gibt es dort die neue Zeile 98. Dort tragen Sie eine 1 ein.

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