Haus, Hund, Handwerk: Neuerungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Putzen, Gartenarbeit, Reparaturen oder den Hund Gassi führen: Für manchen sind dies ungeliebte Tätigkeiten, die man lieber an andere abgeben möchte. Wer im privaten Umfeld für haushaltsnahe Tätigkeiten jemand einstellt oder beauftragt, wird jetzt steuerlich noch mehr begünstigt. Grundstück gehört zum Haushalt Der Begriff „im Haushalt“ wird weiter gefasst. Künftig umfasst es auch Ihr angrenzendes Grundstück, sofern die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Grundstück dienen. Somit können beispielsweise Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden. Sollten Sie für Ihre Arbeiten einen Minijobber beauftragen, müssen Sie ihn im Haushaltsscheckverfahren der Minijobzentrale anmelden. Nur so kommen Sie in den Genuss der der Steuerermäßigung. Von Au Pair bis TÜV-Kosten Auch Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze können begünstigt sein. Die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage ist ebenso eine Handwerkerleistung, wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder Maßnahmen zur vorbeugenden Schadensabwehr. Somit können künftig etwa die Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen, Kontrollmaßnahmen des TÜVs bei Fahrstühlen oder auch die Kontrolle von Blitzschutzanlagen begünstigt sein. Auch die haushaltsnahe Tätigkeit …