Steuerrecht 2016: Erleichterungen für Selbstständige

„Alles muss man selber machen!“ So empfindet mancher Selbstständige seinen Berufsalltag. Zwischen Akquise, Projektarbeit, Rechnungen schreiben drängt sich das ungeliebte Thema Steuern. Aber manchmal bringt der Jahreswechsel Erleichterungen mit sich. Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht 2016 für Selbstständige und Freiberufler. Einfacher wird´s bei der Buchführungspflicht Ob Bilanzierung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung, macht in der Praxis einen enormen Zeit- und Kostenunterschied. Daher ist es gut zu wissen, dass die Grenzbeträge für Buchführungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung angehoben worden sind. Dadurch werden deutlich mehr kleine Unternehmen von der Buchführungspflicht befreit. Für Umsätze pro Geschäfts- oder Wirtschaftsjahr gilt nunmehr ein Schwellenwert von 600.000 Euro (bislang 500.000 Euro). Blickt man auf den Gewinn, gilt für Gewinne aus Gewerbebetrieb/Land- und Forstwirtschaft pro Wirtschaftsjahr ein Schwellenwert von als 60.000 Euro (bislang 50.000 Euro). Die höheren Schwellenwerte gelten erstmals für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Für die Praxis bedeutet dies, dass künftig so mancher Betrieb, der bislang buchführungspflichtig war, auf die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung umstellen kann. Die Finanzämter sind angehalten, keine Mitteilung zur Buchführungspflicht zu versenden, …