Das Finanzamt packt mit an!

Dreimal umgezogen – einmal abgebrannt. So schlimm muss ein berufsbedingter Wohnungswechsel nicht sein, denn der Fiskus beteiligt sich noch mehr als bisher an Ihren Umzugskosten. Stadt – Land – Job! Wer einen neuen Job in einer fremden Stadt antritt, kann die Ausgaben für den Umzug von der Steuer absetzen. Doch um die Umzugskosten beim Finanzamt geltend zu machen, muss es nicht immer eine neue Stelle sein. Ihr Umzug ist auch dann steuerlich abzugsfähig, wenn sich von der neuen Wohnung aus die tägliche Fahrtzeit zur Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt – oder aber, wenn damit eine doppelte Haushaltsführung beendet wird. Immer dann, wenn Ihr Umzug beruflich bedingt ist, können Sie die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Dazu zählen etwa Transportkosten Reisekosten doppelte Mietzahlungen Maklergebühren oder Beschaffungskosten für Herd und Öfen Das Teuerste an einem Umzug ist im Regelfall der Transport von Möbel und Co. Steuerlich abzugsfähig sind die Transportkosten in voller Höhe, und zwar nicht nur für die komplette Wohnungseinrichtung, sondern auch für Fahrräder und Haustiere. Übernimmt eine Spedition den Transport, können darüber hinaus die …