BGH entscheidet über Werbung in E-Mails: Persönlichkeitsrecht gewinnt

Immer wieder schummeln sich nervige Werbemails am Spamfilter vorbei und ärgern mit Angeboten, die man (bestenfalls) nicht benötigt sowie Angeboten, bei deren Lesen man (schlimmstenfalls) unfreiwillig ziemlich sauer wird. Ein Kunde fühlte sich von seiner Versicherung in automatisch generierten E-Mails so sehr belästigt, dass er sich vehement juristisch zur Wehr setzte. Der Fall: Abmahnung wegen unerwünschter Werbung Nach einer Kontaktaufnahme mit dem Kundendienst eines Unternehmens erhielt der Kläger eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung per E-Mail, in deren Abspann ein Werbehinweis für Zusatzdienste des Versicherungsunternehmens enthalten war. Daraufhin beschwerte er sich bei dem Unternehmen über diese unerwünschte Werbung, doch auch auf diese  E-Mail erhielt er wiederum eine Antwort-Mail mit einem solchen Werbehinweis. Daraufhin mahnte er das Unternehmen ab und reichte eine Unterlassungsklage ein. BGH: Die letzte Instanz entscheidet pro Verbraucher Der Rechtsstreit zog sich bis vor den Bundesgerichtshof. Der sechste Zivilsenat des BGH stellte sich auf die Seite des Kunden. In der Urteilsbegründung verwiesen die Richter darauf, dass zumindest die zweite Bestätigungsmail mit Werbezusatz als Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu werten sei. Denn der Betroffene habe …

Jeckes Urteil aus Köln: Karneval feiern steuerlich begünstigt!

Für viele beginnt sie mit dem kommenden Donnerstag – die schönste Zeit des ganzen Jahres, der Fastelovend, wie ihn der Kölner liebevoll nennt. Und so ganz kurz vor Alaaf und Helau wird aus ebendieser Stadt ein Urteil bekannt, das den jecken Wirt freuen wird: Fastnachtsvereine können für Musik- und Tanzveranstaltungen an Karneval unter Umständen den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent ansetzen. Brauchtum zum ermäßigten Steuersatz von 7 % Das ergibt sich aus einem Urteil des Finanzgerichts Köln, auf das die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz hinweist (10 K 3553/13). Die Richter stellten klar: Wenn auf einer Veranstaltung kostümierte Jecke, Karnevalsmusik und ausgelassenes Feiern angesagt sei, gehöre dies zum Wesen der rheinischen Karnevalstradition – und damit zum traditionellen Brauchtum im Sinne der Abgabenordnung. Der Gesetzgeber habe den Karneval bewusst für förderungswürdig befunden. Die Folge: Steuervorteile zumindest für die Zeit zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch. Karneval ohne Körperschaftsteuer Geklagt hatte ein Karnevalsverein aus dem Bergischen Land, der jährlich eine große Kostümparty veranstaltet – die so genannte „Nacht der Nächte“. Büttenredner, Gardetänze und natürlich der Aufzug des Dreigestirns – alles inklusive. Das …

SEPA-Übergangsfrist endet: 22 Zahlen, die das Geld bewegen

Mal Hand aufs Herz: Können Sie Ihre IBAN auswendig? Wenn nein, dann wäre es von Vorteil, wenn Sie dies bald nachholen! Denn: Ab dem 1. Februar müssen nun auch Privatleute bei Überweisungen ausschließlich die IBAN verwenden. Dann endet die Übergangsfrist, innerhalb der die Banken es erledigt haben, Kontonummer und Bankleitzahl automatisch in das neue Format zu konvertieren. IBAN (International Bank Account Number) für alle Pflicht! Ab dem 1. Februar 2016 sind die Banken nun angewiesen, „falsch“ ausgefüllte Überweisungsträger – also solche mit Kontonummer und BLZ – nicht mehr zu korrigieren, sondern zurückzugeben. Seit zwei Jahren sind IBAN und BIC bereits Pflichtprogramm für Unternehmen. Auch wenn sich die meisten inzwischen an die Existenz der 22 Zahlen gewöhnt haben, so wissen viele Privatkunden nicht, dass die Übergangsfrist nun endet. Aber ganz so schlimm wird es nicht. So können Sie sich Ihre IBAN gut merken: Die IBAN setzt sich aus der Länderkennung DE (für Deutschland), der zweistelligen Prüfzahl und der altbekannten Bankleitzahl und Kontonummer zusammen. Übrigens: Ihr Online-Banking-Login behält Gültigkeit – sprich, wer sich bisher mit seiner Kontonummer …

Steuerrecht 2016: Erleichterungen für Selbstständige

„Alles muss man selber machen!“ So empfindet mancher Selbstständige seinen Berufsalltag. Zwischen Akquise, Projektarbeit, Rechnungen schreiben drängt sich das ungeliebte Thema Steuern. Aber manchmal bringt der Jahreswechsel Erleichterungen mit sich. Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht 2016 für Selbstständige und Freiberufler. Einfacher wird´s bei der Buchführungspflicht Ob Bilanzierung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung, macht in der Praxis einen enormen Zeit- und Kostenunterschied. Daher ist es gut zu wissen, dass die Grenzbeträge für Buchführungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung angehoben worden sind. Dadurch werden deutlich mehr kleine Unternehmen von der Buchführungspflicht befreit. Für Umsätze pro Geschäfts- oder Wirtschaftsjahr gilt nunmehr ein Schwellenwert von 600.000 Euro (bislang 500.000 Euro). Blickt man auf den Gewinn, gilt für Gewinne aus Gewerbebetrieb/Land- und Forstwirtschaft pro Wirtschaftsjahr ein Schwellenwert von als 60.000 Euro (bislang 50.000 Euro). Die höheren Schwellenwerte gelten erstmals für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Für die Praxis bedeutet dies, dass künftig so mancher Betrieb, der bislang buchführungspflichtig war, auf die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung umstellen kann. Die Finanzämter sind angehalten, keine Mitteilung zur Buchführungspflicht zu versenden, …

Steuerrecht 2016: Alles bleibt anders?

Steuern – sparen oder zahlen? Das fragen sich Arbeitnehmer regelmäßig zu Beginn eines neuen „Steuer“jahres. Kann ich auf eine kräftige Steuererleichterung hoffen oder sind die alljährlichen Änderungen nur kosmetischer Natur? Wo werde ich stärker zur Kasse gebeten? Eine Übersicht der wichtigsten Veränderungen im Steuerrecht 2016 für Arbeitnehmer – und Tipps, wie Sie damit umgehen sollten. Familienleistungen im Fokus Für alle Steuerpflichtigen gibt es 2016 gute Nachrichten. Denn der Grundfreibetrag steigt in diesem Jahr um 180 Euro auf 8.652 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Einkommen steuerfrei. Sie haben Kinder? Dann profitieren Sie zusätzlich, denn der Gesetzgeber hat das Kindergeld angehoben: für das erste und zweite Kind auf 190 Euro, für das dritte auf 196 Euro sowie für jedes weitere Kind auf 221 Euro. Tipp: Wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse ab 2016 seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben. Und falls Sie sich jetzt fragen, wo Sie diese Daten finden: Ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer sowie die Ihres Kindes steht in den Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Ihre Nummer können Sie außerdem auf der …

Ordnung ist die halbe Einkommensteuererklärung

Oh je, wo war denn gleich nochmal die Quittung des Notebooks, das ich im Februar gekauft habe … Und wer hat das Chaos in meinen Tankbelegen verursacht!? … Die Rechnungen könnten auch ordentlicher sein, herrje, habe ich diese Rechnungsnummer wirklich doppelt vergeben … Das kann doch auch kein Steuerberater nicht mehr retten … Zeit für die Steuer Das Damoklesschwert hängt bereits schon länger über Ihnen und heißt Einkommensteuererklärung. Im Herbst versuchen Sie noch geflissentlich, dem Thema durch Ignoranz Herr bzw. Frau zu werden. Bis Sie dann irgendwann begreifen, dass es nicht mehr anders geht, das Jahr sich immer schneller auf den 31.12. zubewegt und es schön wäre, wenn Sie das Ganze endlich aus den Füßen hätten. Und Sie nehmen sich – wahrscheinlich nicht zum ersten Mal – vor, dass Sie im nächsten Jahr wirklich, ehrlich, früher anfangen. Tipps für Ablage und EÜR Daher möchte ich Ihnen für die Zeit zwischen den Jahren eine kleine Lektüre ans Herz legen. Mein Buch „Freiberufler: Fit fürs Finanzamt“ gibt es nun in der zweiten, aktualisierten Auflage. In diesem Buch …

Unfallkosten: Glatteis-Crash von der Steuer absetzen

Sicher kennen Sie das auch: Auf eisiger Straße kommt man schnell mit dem Auto ins Rutschen, landet im Graben oder – noch schlimmer – fährt auf ein anderes Fahrzeug auf. Was aber nicht jeder Steuerpflichtige weiß: Wenn es mal zu glatt läuft, hilft das Finanzamt. Kosten für Reparatur, Gutachter, Schadenersatz oder den Anwalt können Sie steuermindernd als Werbungskosten geltend machen. Unfallschaden: Das Finanzamt hilft Minus 4 Grad, früh am Morgen und Sie sind unterwegs zur Arbeit. Die Ampel wird rot, Sie bremsen, doch Ihr Auto gehorcht nicht … und rutscht in das Auto vor Ihnen. Ein Blechschaden ist nicht nur unangenehm, sondern auch kostspielig. Vor allem, wenn Sie den Unfall verursacht haben. Die gute Nachricht lautet: Hat sich der Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt ereignet, können Sie die Ausgaben bei der Steuererklärung ansetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie unschuldig sind oder die Schuldfrage strittig ist. Beruflich veranlasst – steuerlich abzugsfähig Auch wenn der Unfall auf der Fahrt von Ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte passiert, dürfen Sie die Ausgaben neben der Entfernungspauschale geltend machen. Andere …

Glatteis und Schnee: Räumdienst im Steuervorteil

Kaum jemand geht morgens gern vor die Tür, wenn es nachts gefroren hat und der Gehweg spiegelglatt ist. Schon gar nicht, um zu streuen oder gar Schnee wegzuräumen. Es ist also nur zu verständlich, wenn man für diese ungeliebten Tätigkeiten eine Firma beauftragt. Die Kosten dürfen Eigentümer und auch Mieter steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung ansetzen, wenn sie zum Räumen verpflichtet sind. Das gilt sogar dann, wenn jenseits der eigenen Grundstücksgrenze Schnee weggeschippt wird – also zum Beispiel an der Straßenfront. Haushaltsnah: Direkter Steuerabzug Ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2014 macht’s möglich (Az. VI R 55/12). Beauftragen Sie also ein Unternehmen, für Sie Gehweg und Straße zu streuen oder vom Schnee zu räumen, profitieren Sie vom Steuervorteil der haushaltsnahen Dienstleistung. Denn hier wirken sich die Ausgaben direkt auf die Höhe der tariflichen Einkommensteuer aus – und das macht sich in der Steuererklärung bemerkbar: Begünstigt sind grundsätzlich solche Arbeiten, die normalerweise Sie (oder andere Haushaltsmitglieder) selbst erledigen würden. Dazu zählt auch der Winterdienst, wenn Sie die Schneeschaufel sonst selbst in die Hand …