Steuerrecht 2016: Alles bleibt anders?

Steuern – sparen oder zahlen? Das fragen sich Arbeitnehmer regelmäßig zu Beginn eines neuen „Steuer“jahres. Kann ich auf eine kräftige Steuererleichterung hoffen oder sind die alljährlichen Änderungen nur kosmetischer Natur? Wo werde ich stärker zur Kasse gebeten? Eine Übersicht der wichtigsten Veränderungen im Steuerrecht 2016 für Arbeitnehmer – und Tipps, wie Sie damit umgehen sollten. Familienleistungen im Fokus Für alle Steuerpflichtigen gibt es 2016 gute Nachrichten. Denn der Grundfreibetrag steigt in diesem Jahr um 180 Euro auf 8.652 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Einkommen steuerfrei. Sie haben Kinder? Dann profitieren Sie zusätzlich, denn der Gesetzgeber hat das Kindergeld angehoben: für das erste und zweite Kind auf 190 Euro, für das dritte auf 196 Euro sowie für jedes weitere Kind auf 221 Euro. Tipp: Wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse ab 2016 seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben. Und falls Sie sich jetzt fragen, wo Sie diese Daten finden: Ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer sowie die Ihres Kindes steht in den Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Ihre Nummer können Sie außerdem auf der …