Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, die Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) anzuheben. Damit können ab dem 1. Januar 2018 künftig Anschaffungen bis zu einem Wert von 800 Euro sofort, vollständig und im gleichen Jahr abgeschrieben werden. Bislang war dies nur zu einer Nettosumme von 410 Euro möglich. Normalerweise müssen Unternehmen Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre abschreiben.
Was heißt AfA?
Die Abkürzung AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. In der Praxis bedeutet das, dass Unternehmer die Ausgaben für Wirtschaftsgüter, die sie kaufen, um sie längere Zeit im Betrieb zu nutzen, auch über mehrere Jahre steuerlich verteilen müssen. Daher wird im Alltag meist der Begriff Abschreibung verwendet . Abschreiben können Sie nur etwas, das sich entweder durch Gebrauch abnutzt oder mit der Zeit an Wert verliert. Die Anschaffungskosten müssen dann über einen längeren Zeitraum hinweg verteilt werden, die Ausgaben über mehrere Jahre in der Gewinnermittlung angesetzt werden.
Wie funktioniert das genau?
Nehmen wir an, Sie kaufen einen Neuwagen für 17.000 Euro. Sie nutzen das Auto hauptsächlich geschäftlich. Damit können Sie sämtliche laufenden Kosten als Betriebsausgaben ansetzen. Auch die Anschaffung können Sie steuerlich geltend machen. Hier kommt die AfA ins Spiel: Da Ihr neues Auto teurer als 800 Euro netto ist (neue GWG-Grenze), können Sie die Kosten nicht auf einen Schlag – also in einem Jahr – als Betriebsausgabe in die Gewinnermittlung einstellen. Das heißt, Sie müssen die Anschaffungskosten gleichmäßig verteilt auf eine bestimmte Nutzungsdauer abschreiben. Im Falle eines Neuwagens sind das sechs Jahre, also rund 2.833 Euro pro Jahr. Im Steuerdeutsch heißt diese gleichmäßige Verteilung „lineare AfA“ – die Höhe der jährlichen Abschreibung bleibt während der gesamten Abschreibungsdauer gleich.
Kann ich mir die Nutzungsdauer aussuchen?
Das Bundesministerium für Finanzen hat festgelegt, wie lange gebräuchliche Wirtschaftsgüter durchschnittlich genutzt werden. In den AfA-Tabellen können Sie nachlesen, wie lange Sie Güter und Gegenstände nutzen können. Die Werte, die in den AfA-Tabellen festgeschrieben sind, beruhen auf Erfahrungswissen. Die Abschreibungssätze werden in aller Regel sowohl von der Rechtsprechung, der Verwaltung als auch der Wirtschaft allgemein anerkannt, da sie den betrieblichen Alltag widerspiegeln.
Aber wenn ich ein Wirtschaftsgut doch nicht so lange nutze?
Für die Finanzverwaltung ist die AfA-Tabelle bindend. Umgekehrt dürfen Steuerpflichtige aber eine kürzere Nutzungsdauer – und damit höhere jährliche Abschreibungsbeträge – geltend machen. Voraussetzung: Sie begründen dies stichhaltig, etwa damit, dass der betroffene Gegenstand stark beansprucht wird. So müssen Sie beispielsweise ein Fahrzeug laut AfA-Tabelle über sechs Jahre abschreiben. Können Sie allerdings glaubhaft machen, dass Sie aufgrund sehr hoher Fahrleistungen das Auto nicht so lange nutzen können, sind auch kürzere Abschreibungsfristen erlaubt.
Was ist mit Anschaffungen unter 800 Euro?
Alle Wirtschaftsgüter, die weniger als 800 Euro netto (bisher 410 Euro) kosten, können Sie direkt im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgabe ansetzen. Man nennt diese Gegenstände im Steuerrecht daher auch „geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG).
Was kann ich nicht abschreiben?
Wirtschaftsgüter, die nicht an Wert verlieren, können Sie nicht steuerlich abschreiben. Das greift zum Beispiel für anerkannte Kunst wie Bilder bekannter Maler, aber auch bei Antiquitäten, die nur zur Dekoration dienen, Aufwendungen für die eigene Domain oder Grund und Boden.