Die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat im vergangenen Jahr so viel Geld eingebracht wie noch nie zuvor: 6,3 Milliarden Euro spülte die Besteuerung von Nachlässen in die Kassen der Länder. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stiegen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 15,4 Prozent.
Betriebsvermögen größte Vermögensart bei der Erbschaftsteuer
Im Jahr 2015 veranlagten die Finanzämter Erbschaften und Schenkungen in Höhe von insgesamt 102,0 Milliarden Euro. Betriebsvermögen stellte neben dem übrigen Vermögen mit jeweils 42,4 Milliarden Euro die wertmäßig größte übertragene Vermögensart dar (41,6 %). Insgesamt lag die Zahl der vererbten bzw. verschenkten Betriebsvermögen 2015 bei 15 832.
Bundesrat segnet Erbschaftsteuer-Kompromiss ab
Der neue Höchstwert bei den Erbschaftsteuer-Einnahmen ist eine Nachricht, die der Einigung über die Reform der Erbschaftsteuer offenbar noch mehr Auftrieb gegeben hat. Denn nach der Zustimmung des Bundestages zur Reform der Erbschaftsteuer hat nun auch der Bundesrat den Kompromiss bestätigt und das Ergebnis des Vermittlungsausschusses damit abgesegnet. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.
Steuervergünstigungen eng an Bewertung gekoppelt
Im Kern sieht die Reform Folgendes vor: Betriebe können weiterhin bis zu 85 Prozent steuerfrei übertragen werden, wenn der Nachfolger die Firma mindestens fünf Jahre fortführt. Eine hundertprozentige Freistellung von der Steuer gewährt der Staat, wenn das Unternehmen sieben Jahre weitergeführt wird. Grundsätzlich muss weiterhin die Lohnsummenregelung beachtet werden. Auf diese Weise sollen Unternehmen nachweisen, dass sie auch nach der Übertragung des Betriebs Arbeitsplätze erhalten – Jobs im Tausch gegen die Steuervergünstigung. Die Steuervorteile werden darüber hinaus eng mit der Bewertung des Unternehmens verknüpft: Nur Betriebe mit einem Wert bis 26 Millionen Euro bekommen auf diese Weise die Erbschaftsteuer zu 85 oder zu 100 Prozent erlassen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die Verschonungsregeln für Firmenerben für verfassungswidrig erklärt. Die Vorgaben für die Steuervergünstigungen wurden auf Druck des Gerichts nun etwas strenger gefasst als bislang.