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Erbschaftsteuer: 2015 so hoch wie noch nie

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat im vergangenen Jahr so viel Geld eingebracht wie noch nie zuvor: 6,3 Milliarden Euro spülte die Besteuerung von Nachlässen in die Kassen der Länder. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stiegen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 15,4 Prozent.

Betriebsvermögen größte Vermögensart bei der Erbschaftsteuer

Im Jahr 2015 veranlagten die Finanzämter Erbschaften und Schenkungen in Höhe von insgesamt 102,0 Milliarden Euro. Betriebs­vermögen stellte neben dem übrigen Vermögen mit jeweils 42,4 Milliarden Euro die wertmäßig größte übertragene Vermögens­art dar (41,6 %). Insgesamt lag die Zahl der vererbten bzw. verschenkten Betriebs­vermögen 2015 bei 15 832.

 

Grafik Erbschaftsteuer

Steuerliche Eckwerte bei der Erbschaftsteuer-Berechnung (Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, 2016)

Bundesrat segnet Erbschaftsteuer-Kompromiss ab

Der neue Höchstwert bei den Erbschaftsteuer-Einnahmen ist eine Nachricht, die der Einigung über die Reform der Erbschaftsteuer offenbar noch mehr Auftrieb gegeben hat. Denn nach der Zustimmung des Bundestages zur Reform der Erbschaftsteuer hat nun auch der Bundesrat den Kompromiss bestätigt und das Ergebnis des Vermittlungsausschusses damit abgesegnet. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Steuervergünstigungen eng an Bewertung gekoppelt

Im Kern sieht die Reform Folgendes vor: Betriebe können weiterhin bis zu 85 Prozent steuerfrei übertragen werden, wenn der Nachfolger die Firma mindestens fünf Jahre fortführt. Eine hundertprozentige Freistellung von der Steuer gewährt der Staat, wenn das Unternehmen sieben Jahre weitergeführt wird. Grundsätzlich muss weiterhin die Lohnsummenregelung beachtet werden. Auf diese Weise sollen Unternehmen nachweisen, dass sie auch nach der Übertragung des Betriebs Arbeitsplätze erhalten – Jobs im Tausch gegen die Steuervergünstigung. Die Steuervorteile werden darüber hinaus eng mit der Bewertung des Unternehmens verknüpft: Nur Betriebe mit einem Wert bis 26 Millionen Euro bekommen auf diese Weise die Erbschaftsteuer zu 85 oder zu 100 Prozent erlassen.

Das Bundes­verfassungs­gericht hatte Ende 2014 die Verschonungs­regeln für Firmen­erben für verfassungs­widrig erklärt. Die Vorgaben für die Steuervergünstigungen wurden auf Druck des Gerichts nun etwas strenger gefasst als bislang.

Tipp: Steuern sind nicht die einzige Triebfeder bei der Übergabe Ihres Unternehmens. Das größere Problem, gerade für die kleinen und mittleren Betriebe, dürfte weiterhin die Frage nach dem geeigneten Nachfolger bleiben. Planen Sie die Übergabe Ihres Unternehmens also rechtzeitig – und mit geeigneter Beratung!

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