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Flüchtlingen helfen: (steuerlich) leicht gemacht

Viele Menschen in Deutschland möchten angesichts der zahlreichen Flüchtlinge helfen – zum Beispiel mit Kleiderspenden, durch ehrenamtliches Engagement etwa bei der Versorgung oder schlicht mit Geld. Inzwischen bittet so manche Organisation darum, vor allem Geld zu spenden – Sachmittel sind meist schon genug vorhanden. Das Bundesfinanzministerium hat nun gemeinsam mit den Ländern beschlossen, dass die Bürokratie den Spendern nicht mehr im Wege stehen soll.

Schenken – oder direkt einen Teil des Arbeitslohns spenden

Wer Geld an Hilfsorganisationen für Flüchtlinge überweist, kann dies steuerlich unbegrenzt geltend machen. Als Beleg genügt der so genannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Das kann ein Bareinzahlungsbeleg sein, der Kontoauszug – oder auch der PC-Ausdruck beim Online-Banking. Größere Summen oder Vermögen, die mithilfe einer Schenkung übertragen werden, bleiben von der Schenkungsteuer befreit, wenn sie den Flüchtlingen zugutekommen.

Arbeitnehmer können es sich noch einfacher machen und mit einer Arbeitslohnspende auf einen Teil ihres Monatseinkommens verzichten. Der Arbeitgeber behält den Anteil vom Bruttogehalt ein und überweist dies an die Flüchtlingshilfe. Das gespendete Geld bleibt lohnsteuerfrei. Ähnliches gilt für Aufsichtsratsmitglieder. Auch sie können auf einen Teil ihrer Vergütung verzichten und diesen für die Unterstützung von Flüchtlingen spenden. Der Anteil bleibt dann steuerfrei.

Helfen unabhängig vom Satzungszweck 

Die Finanzbehörden haben sich darüber hinaus auf Erleichterungen für die Hilfsorganisationen verständigt. Alle gemeinnützigen Einrichtungen dürfen demnach – unabhängig von ihrem eigentlichen Satzungszweck – Spenden für Flüchtlinge sammeln. Außerdem können sie bisher nicht verbrauchte Mittel für die Flüchtlingshilfe verwenden; allerdings muss garantiert sein, dass die jeweiligen Spender die Mittel nicht zweckgebunden haben.

Spenden an Treuhandkonten steuerlich anerkannt

Organisationen, die nicht gemeinnützig sind, können ebenfalls sammeln. Dafür müssen sie Treuhandkonten einrichten. Spenden an solche Treuhandkonten sind steuerlich abzugsfähig, wenn das Geld an eine gemeinnützige Hilfsorganisation weitergeleitet wird, die Flüchtlinge unterstützt.

Die Redaktion der Tagesschau hat eine Übersicht über Flüchtlingsprojekte bundesweit auf einer Karte zusammengestellt. http://www.tagesschau.de/fluechtlingsprojekte/

Auch in der Region werden zahlreiche Hilfsprojekte koordiniert. Die Stadt Nürnberg hat die unterschiedlichen Unterstützungsmöglichkeiten zusammengefasst: https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/fluechtlingshilfe.html#69

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