Flüchtlingen helfen: (steuerlich) leicht gemacht

Viele Menschen in Deutschland möchten angesichts der zahlreichen Flüchtlinge helfen – zum Beispiel mit Kleiderspenden, durch ehrenamtliches Engagement etwa bei der Versorgung oder schlicht mit Geld. Inzwischen bittet so manche Organisation darum, vor allem Geld zu spenden – Sachmittel sind meist schon genug vorhanden. Das Bundesfinanzministerium hat nun gemeinsam mit den Ländern beschlossen, dass die Bürokratie den Spendern nicht mehr im Wege stehen soll. Schenken – oder direkt einen Teil des Arbeitslohns spenden Wer Geld an Hilfsorganisationen für Flüchtlinge überweist, kann dies steuerlich unbegrenzt geltend machen. Als Beleg genügt der so genannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Das kann ein Bareinzahlungsbeleg sein, der Kontoauszug – oder auch der PC-Ausdruck beim Online-Banking. Größere Summen oder Vermögen, die mithilfe einer Schenkung übertragen werden, bleiben von der Schenkungsteuer befreit, wenn sie den Flüchtlingen zugutekommen. Arbeitnehmer können es sich noch einfacher machen und mit einer Arbeitslohnspende auf einen Teil ihres Monatseinkommens verzichten. Der Arbeitgeber behält den Anteil vom Bruttogehalt ein und überweist dies an die Flüchtlingshilfe. Das gespendete Geld bleibt lohnsteuerfrei. Ähnliches gilt für Aufsichtsratsmitglieder. Auch sie können auf einen Teil ihrer …

Abschreiben – frei Schnauze?

Das Finanzamt kann die Nutzungsdauer von Büromöbeln, Lagereinrichtung oder eines Autos eigentlich nur schätzen. Damit es zwischen beiden Seiten nicht ständig zum Streit kommt, hat das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden eine Tabelle erarbeitet. Dort können Sie nachschlagen, über welche Zeitspanne Sie ein bestimmtes neu angeschafftes Wirtschaftsgut abschreiben sollen. Diese amtlichen AfA-Tabellen stellen für die Finanzämter eine verbindliche Dienstanweisung dar. Der Steuerpflichtige hingegen muss sich nicht unbedingt daran halten.

Achtung Künstlersozialabgabe: Neues Prüfraster ab 2015

Als Unternehmer können Sie verpflichtet sein, Künstlersozialabgabe zu zahlen. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie regelmäßig Leistungen von Künstlern und Publizisten beziehen. Ob Sie unter die Pflicht fallen, wird ab 2015 stärker geprüft. Je nach Unternehmensgröße müssen Sie mindestens alle vier Jahre damit rechnen, auf mögliche Melde- und Zahlungspflichten durchleuchtet zu werden.

Säumige Kunden: Neues Gesetz schafft Abhilfe

Welcher Selbstständige kennt das nicht: Die Leistung ist erbracht – und trotzdem lässt sich der Kunde Zeit damit, die Rechnung zu bezahlen. Mangelnde Liquidität und fehlende Rücklagen bringen dann vor allem kleinere Unternehmen häufig in finanzielle Schieflage. Seit Ende Juli sollen Unternehmen nun besser gegen säumige Schuldner vorgehen können. Am 29. Juli 2014 ist das „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ in Kraft getreten.

Thermobelege: niemals ohne Kopie …

Thermobelege sind lästig – vor allem, wenn es um die Archivierung geht. Die Quittungen mit dem beschichteten Papier zeichnen sich besonders dadurch aus, dass sie schon bald nach dem Einkauf nicht mehr gut lesbar sind. Daher sollten Sie immer daran denken, Thermobelege spätestens bei der Ablage zu kopieren.

Virtuelle Hausaufgaben: Steuerberater und das Internet

Wie finden Mandanten eigentlich einen neuen Steuerberater – über Empfehlungen? Übers Internet? Beim letztgenannten Medium dürften ihnen zahlreiche, möglicherweise gute und kompetente Berater durch die Lappen gehen. Denn laut STAX – dem Statistischen Berichtssystem für Steuerberater – hat ein Drittel der Steuerberater in Deutschland überhaupt keine Homepage. Dabei wird der Auftritt im Web für Steuerberater immer wichtiger. Ihre Branche ist ein klassisches Beispiel für eine Dienstleistung, die stark über das Internet gesucht wird.

Steuerberater darf Geschäftsführer bei Fußballverein sein

Ein Steuerberater darf ehrenamtlicher Geschäftsführer der Borussia VfL Mönchengladbach sein. Das Bundesverwaltungsgericht verneinte in einem aktuellen Urteil, dass eine Interessenkollision vorliegt. Es sei nicht zu erwarten, dass der Berater seine Kenntnisse vom Betriebs- und Geschäftsablauf seiner Mandanten für eigenes Gewinnstreben ausnutzt. Also bekommt der Berater nun seine Ausnahmegenehmigung.

Kinderbetreuungskosten: (K)eine Sache der Familie

Oma und Opa passen auf die Enkel auf. So weit, so normal. Zumindest in den Familien, in denen die Großeltern fit genug sind, um der Betreuung des quirligen Nachwuchses gewachsen zu sein. Dass die Eltern den Großeltern Fahrtkosten erstatten, ist dann schon nicht mehr ganz so alltäglich. Aber wer das tut, kann diese Ausgaben nun beim Finanzamt geltend machen.

Die Schildkröte bleibt stehen: Abschied vom Bundesschatzbrief

Auf den Internetseiten der Finanzagentur der Bundesrepublik Deutschland wirbt die Schildkröte Günther Schild noch für die Bundesschatzbriefe – „steigende Renditen. Bei absoluter Sicherheit“. Aber nun will die Bundesrepublik sich ausschließlich am Kapitalmarkt finanzieren und steigt zum Jahresende aus dem Geschäft mit Privatkunden aus.