Steuerrecht 2016: Alles bleibt anders?

Steuern – sparen oder zahlen? Das fragen sich Arbeitnehmer regelmäßig zu Beginn eines neuen „Steuer“jahres. Kann ich auf eine kräftige Steuererleichterung hoffen oder sind die alljährlichen Änderungen nur kosmetischer Natur? Wo werde ich stärker zur Kasse gebeten? Eine Übersicht der wichtigsten Veränderungen im Steuerrecht 2016 für Arbeitnehmer – und Tipps, wie Sie damit umgehen sollten. Familienleistungen im Fokus Für alle Steuerpflichtigen gibt es 2016 gute Nachrichten. Denn der Grundfreibetrag steigt in diesem Jahr um 180 Euro auf 8.652 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Einkommen steuerfrei. Sie haben Kinder? Dann profitieren Sie zusätzlich, denn der Gesetzgeber hat das Kindergeld angehoben: für das erste und zweite Kind auf 190 Euro, für das dritte auf 196 Euro sowie für jedes weitere Kind auf 221 Euro. Tipp: Wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse ab 2016 seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben. Und falls Sie sich jetzt fragen, wo Sie diese Daten finden: Ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer sowie die Ihres Kindes steht in den Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Ihre Nummer können Sie außerdem auf der …

Ordnung ist die halbe Einkommensteuererklärung

Oh je, wo war denn gleich nochmal die Quittung des Notebooks, das ich im Februar gekauft habe … Und wer hat das Chaos in meinen Tankbelegen verursacht!? … Die Rechnungen könnten auch ordentlicher sein, herrje, habe ich diese Rechnungsnummer wirklich doppelt vergeben … Das kann doch auch kein Steuerberater nicht mehr retten … Zeit für die Steuer Das Damoklesschwert hängt bereits schon länger über Ihnen und heißt Einkommensteuererklärung. Im Herbst versuchen Sie noch geflissentlich, dem Thema durch Ignoranz Herr bzw. Frau zu werden. Bis Sie dann irgendwann begreifen, dass es nicht mehr anders geht, das Jahr sich immer schneller auf den 31.12. zubewegt und es schön wäre, wenn Sie das Ganze endlich aus den Füßen hätten. Und Sie nehmen sich – wahrscheinlich nicht zum ersten Mal – vor, dass Sie im nächsten Jahr wirklich, ehrlich, früher anfangen. Tipps für Ablage und EÜR Daher möchte ich Ihnen für die Zeit zwischen den Jahren eine kleine Lektüre ans Herz legen. Mein Buch „Freiberufler: Fit fürs Finanzamt“ gibt es nun in der zweiten, aktualisierten Auflage. In diesem Buch …

Unfallkosten: Glatteis-Crash von der Steuer absetzen

Sicher kennen Sie das auch: Auf eisiger Straße kommt man schnell mit dem Auto ins Rutschen, landet im Graben oder – noch schlimmer – fährt auf ein anderes Fahrzeug auf. Was aber nicht jeder Steuerpflichtige weiß: Wenn es mal zu glatt läuft, hilft das Finanzamt. Kosten für Reparatur, Gutachter, Schadenersatz oder den Anwalt können Sie steuermindernd als Werbungskosten geltend machen. Unfallschaden: Das Finanzamt hilft Minus 4 Grad, früh am Morgen und Sie sind unterwegs zur Arbeit. Die Ampel wird rot, Sie bremsen, doch Ihr Auto gehorcht nicht … und rutscht in das Auto vor Ihnen. Ein Blechschaden ist nicht nur unangenehm, sondern auch kostspielig. Vor allem, wenn Sie den Unfall verursacht haben. Die gute Nachricht lautet: Hat sich der Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt ereignet, können Sie die Ausgaben bei der Steuererklärung ansetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie unschuldig sind oder die Schuldfrage strittig ist. Beruflich veranlasst – steuerlich abzugsfähig Auch wenn der Unfall auf der Fahrt von Ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte passiert, dürfen Sie die Ausgaben neben der Entfernungspauschale geltend machen. Andere …

Glatteis und Schnee: Räumdienst im Steuervorteil

Kaum jemand geht morgens gern vor die Tür, wenn es nachts gefroren hat und der Gehweg spiegelglatt ist. Schon gar nicht, um zu streuen oder gar Schnee wegzuräumen. Es ist also nur zu verständlich, wenn man für diese ungeliebten Tätigkeiten eine Firma beauftragt. Die Kosten dürfen Eigentümer und auch Mieter steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung ansetzen, wenn sie zum Räumen verpflichtet sind. Das gilt sogar dann, wenn jenseits der eigenen Grundstücksgrenze Schnee weggeschippt wird – also zum Beispiel an der Straßenfront. Haushaltsnah: Direkter Steuerabzug Ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2014 macht’s möglich (Az. VI R 55/12). Beauftragen Sie also ein Unternehmen, für Sie Gehweg und Straße zu streuen oder vom Schnee zu räumen, profitieren Sie vom Steuervorteil der haushaltsnahen Dienstleistung. Denn hier wirken sich die Ausgaben direkt auf die Höhe der tariflichen Einkommensteuer aus – und das macht sich in der Steuererklärung bemerkbar: Begünstigt sind grundsätzlich solche Arbeiten, die normalerweise Sie (oder andere Haushaltsmitglieder) selbst erledigen würden. Dazu zählt auch der Winterdienst, wenn Sie die Schneeschaufel sonst selbst in die Hand …

Flüchtlingen helfen: (steuerlich) leicht gemacht

Viele Menschen in Deutschland möchten angesichts der zahlreichen Flüchtlinge helfen – zum Beispiel mit Kleiderspenden, durch ehrenamtliches Engagement etwa bei der Versorgung oder schlicht mit Geld. Inzwischen bittet so manche Organisation darum, vor allem Geld zu spenden – Sachmittel sind meist schon genug vorhanden. Das Bundesfinanzministerium hat nun gemeinsam mit den Ländern beschlossen, dass die Bürokratie den Spendern nicht mehr im Wege stehen soll. Schenken – oder direkt einen Teil des Arbeitslohns spenden Wer Geld an Hilfsorganisationen für Flüchtlinge überweist, kann dies steuerlich unbegrenzt geltend machen. Als Beleg genügt der so genannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Das kann ein Bareinzahlungsbeleg sein, der Kontoauszug – oder auch der PC-Ausdruck beim Online-Banking. Größere Summen oder Vermögen, die mithilfe einer Schenkung übertragen werden, bleiben von der Schenkungsteuer befreit, wenn sie den Flüchtlingen zugutekommen. Arbeitnehmer können es sich noch einfacher machen und mit einer Arbeitslohnspende auf einen Teil ihres Monatseinkommens verzichten. Der Arbeitgeber behält den Anteil vom Bruttogehalt ein und überweist dies an die Flüchtlingshilfe. Das gespendete Geld bleibt lohnsteuerfrei. Ähnliches gilt für Aufsichtsratsmitglieder. Auch sie können auf einen Teil ihrer …

Abschreiben – frei Schnauze?

Das Finanzamt kann die Nutzungsdauer von Büromöbeln, Lagereinrichtung oder eines Autos eigentlich nur schätzen. Damit es zwischen beiden Seiten nicht ständig zum Streit kommt, hat das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden eine Tabelle erarbeitet. Dort können Sie nachschlagen, über welche Zeitspanne Sie ein bestimmtes neu angeschafftes Wirtschaftsgut abschreiben sollen. Diese amtlichen AfA-Tabellen stellen für die Finanzämter eine verbindliche Dienstanweisung dar. Der Steuerpflichtige hingegen muss sich nicht unbedingt daran halten.

Achtung Künstlersozialabgabe: Neues Prüfraster ab 2015

Als Unternehmer können Sie verpflichtet sein, Künstlersozialabgabe zu zahlen. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie regelmäßig Leistungen von Künstlern und Publizisten beziehen. Ob Sie unter die Pflicht fallen, wird ab 2015 stärker geprüft. Je nach Unternehmensgröße müssen Sie mindestens alle vier Jahre damit rechnen, auf mögliche Melde- und Zahlungspflichten durchleuchtet zu werden.

Säumige Kunden: Neues Gesetz schafft Abhilfe

Welcher Selbstständige kennt das nicht: Die Leistung ist erbracht – und trotzdem lässt sich der Kunde Zeit damit, die Rechnung zu bezahlen. Mangelnde Liquidität und fehlende Rücklagen bringen dann vor allem kleinere Unternehmen häufig in finanzielle Schieflage. Seit Ende Juli sollen Unternehmen nun besser gegen säumige Schuldner vorgehen können. Am 29. Juli 2014 ist das „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ in Kraft getreten.

Thermobelege: niemals ohne Kopie …

Thermobelege sind lästig – vor allem, wenn es um die Archivierung geht. Die Quittungen mit dem beschichteten Papier zeichnen sich besonders dadurch aus, dass sie schon bald nach dem Einkauf nicht mehr gut lesbar sind. Daher sollten Sie immer daran denken, Thermobelege spätestens bei der Ablage zu kopieren.