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Jeckes Urteil aus Köln: Karneval feiern steuerlich begünstigt!

Für viele beginnt sie mit dem kommenden Donnerstag – die schönste Zeit des ganzen Jahres, der Fastelovend, wie ihn der Kölner liebevoll nennt. Und so ganz kurz vor Alaaf und Helau wird aus ebendieser Stadt ein Urteil bekannt, das den jecken Wirt freuen wird: Fastnachtsvereine können für Musik- und Tanzveranstaltungen an Karneval unter Umständen den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent ansetzen. Brauchtum zum ermäßigten Steuersatz von 7 % Das ergibt sich aus einem Urteil des Finanzgerichts Köln, auf das die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz hinweist (10 K 3553/13). Die Richter stellten klar: Wenn auf einer Veranstaltung kostümierte Jecke, Karnevalsmusik und ausgelassenes Feiern angesagt sei, gehöre dies zum Wesen der rheinischen Karnevalstradition – und damit zum traditionellen Brauchtum im Sinne der Abgabenordnung. Der Gesetzgeber habe den Karneval bewusst für förderungswürdig befunden. Die Folge: Steuervorteile zumindest für die Zeit zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch. Karneval ohne Körperschaftsteuer Geklagt hatte ein Karnevalsverein aus dem Bergischen Land, der jährlich eine große Kostümparty veranstaltet – die so genannte „Nacht der Nächte“. Büttenredner, Gardetänze und natürlich der Aufzug des Dreigestirns – alles inklusive. Das …

Ordnung ist die halbe Einkommensteuererklärung

Oh je, wo war denn gleich nochmal die Quittung des Notebooks, das ich im Februar gekauft habe … Und wer hat das Chaos in meinen Tankbelegen verursacht!? … Die Rechnungen könnten auch ordentlicher sein, herrje, habe ich diese Rechnungsnummer wirklich doppelt vergeben … Das kann doch auch kein Steuerberater nicht mehr retten … Zeit für die Steuer Das Damoklesschwert hängt bereits schon länger über Ihnen und heißt Einkommensteuererklärung. Im Herbst versuchen Sie noch geflissentlich, dem Thema durch Ignoranz Herr bzw. Frau zu werden. Bis Sie dann irgendwann begreifen, dass es nicht mehr anders geht, das Jahr sich immer schneller auf den 31.12. zubewegt und es schön wäre, wenn Sie das Ganze endlich aus den Füßen hätten. Und Sie nehmen sich – wahrscheinlich nicht zum ersten Mal – vor, dass Sie im nächsten Jahr wirklich, ehrlich, früher anfangen. Tipps für Ablage und EÜR Daher möchte ich Ihnen für die Zeit zwischen den Jahren eine kleine Lektüre ans Herz legen. Mein Buch „Freiberufler: Fit fürs Finanzamt“ gibt es nun in der zweiten, aktualisierten Auflage. In diesem Buch …

Thermobelege: niemals ohne Kopie …

Thermobelege sind lästig – vor allem, wenn es um die Archivierung geht. Die Quittungen mit dem beschichteten Papier zeichnen sich besonders dadurch aus, dass sie schon bald nach dem Einkauf nicht mehr gut lesbar sind. Daher sollten Sie immer daran denken, Thermobelege spätestens bei der Ablage zu kopieren.

Virtuelle Hausaufgaben: Steuerberater und das Internet

Wie finden Mandanten eigentlich einen neuen Steuerberater – über Empfehlungen? Übers Internet? Beim letztgenannten Medium dürften ihnen zahlreiche, möglicherweise gute und kompetente Berater durch die Lappen gehen. Denn laut STAX – dem Statistischen Berichtssystem für Steuerberater – hat ein Drittel der Steuerberater in Deutschland überhaupt keine Homepage. Dabei wird der Auftritt im Web für Steuerberater immer wichtiger. Ihre Branche ist ein klassisches Beispiel für eine Dienstleistung, die stark über das Internet gesucht wird.

Wie ziehe ich eigentlich Bilanz?

Viele Freiberufler stecken nach den ersten Jahren der Selbstständigkeit ein wenig fest: Die Existenzgründung hat geklappt, sie schlagen sich so durch, aber so richtig zündet die Sache nicht. Gerade Journalisten und Fotografen fällt es oft schwer, sich selbst als Unternehmer zu sehen und sich auch so zu verhalten. Daher ist es – gerade zum Jahresende hin – wichtig Bilanz zu ziehen und Konsequenzen daraus abzuleiten.