(Er-)Klärungen | Hintergründe | Buchhaltungstipps

Bei Ihnen leuchtet es wohl!

Der weihnachtliche Wettstreit hat begonnen. In den Gärten ziehen blinkende Rentiere beleuchtete Schlitten, vor lauter strahlenden Sternen ist kein Blick aus dem Fenster mehr möglich und wer abends ins Bett möchte, muss locker eine halbe Stunde Zeit einplanen, um alle Lichterketten auszuschalten. Andere können kaum einschlafen, weil von Nachbars Balkon die Glühbirnen noch in allen Farben rotieren. Vorweihnachtliche Gefühle können so schnell in Unmut umschlagen. Dekoration ja – Illumination nein Tatsächlich gibt es für die Adventsdekoration in der Mietwohnung rechtliche Regeln. Ein bisschen Schmuck und Lichterkette gehört zum Advent natürlich dazu. Eigentümer und Mieter dürfen ihre Wohnung, Fenster und Balkone so weihnachtlich dekorieren, wie sie mögen, ebenso Terrasse oder Garten. Wie der Verband Haus & Grund erklärt, gehört es zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Wohnung, eine Lichterkette ins Fenster zu hängen – solange sie nicht den Nachbarn mit grellem Blinken nervt oder gar seinen Schlaf stört. Beschweren kann sich der Nachbar aber nur, wenn sein Grundstück direkt ausgeleuchtet wird oder wenn zu viele Lichterketten direkt in das Schlafzimmerfenster des Nachbarn strahlen. Dezente Deko bei Gemeinschaftsflächen Wenn …

Zimmer frei bei Müllers!

Inzwischen ist es mehr als üblich: Privatleute vermieten Zimmer oder direkt die gesamte Wohnung über Internetportale wie Airbnb, Wimdu oder 9flats.com an Touristen und Geschäftsreisende. Das Geschäftsmodell boomt. Doch: Wer seine Einnahmen nicht versteuert, muss mit einem erhöhten Entdeckungsrisiko und unangenehmen Strafen rechnen. Vermietungseinkünfte oder gewerbliche Einkünfte? Wer Räume seiner selbstgenutzten Wohnung oder seines selbstgenutzten Hauses an fremde Personen vermietet, erzielt daraus regelmäßig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gewerbliche Einkünfte liegen vor, wenn der Wohnungsvermieter neben der eigentlichen Vermietung noch gewichtige und unübliche Sonderleistungen erbringt – oder die Vermietungstätigkeit eine unternehmerische Organisation erfordert, die mit gewerblichen Beherbergungsbetrieben vergleichbar ist, zum Beispiel Hotels. Für die Gewerblichkeit spricht etwa, wenn der Vermieter einen Rezeptionsbetrieb mit umfassender Erreichbarkeit einrichtet und die Räume ohne vorherige Anmeldung rund um die Uhr bezogen werden können. Von Vermietungseinkünften geht die Finanzverwaltung aus, wenn die Räume lediglich mit einer gewissen Vorlaufzeit angemietet werden können. Konsequenzen für die Gewerbesteuer Wenn Sie sich mit ihrer Zimmervermietung im Bereich der Vermietungseinkünfte bewegen, haben Sie mit der Gewerbesteuer nichts am Hut. Sind Sie als Vermieter dagegen gewerblich …

Ihr Recht auf Urlaub!

Endlich: Die Sommerferien sind da! Die Luftmatratze ist gekauft und der Bikini vom vergangenen Jahr einem kritischen Check unterzogen. Wer jetzt kurzfristig Urlaub plant, muss nicht nur Reiseportale durchforsten und das passende Ziel finden. Auch arbeitsrechtlich stellen sich einige Fragen: Muss der Urlaub eingereicht werden oder reicht es, dem Chef einfach Bescheid zu geben? Was ist, wenn ich im wohlverdienten Urlaub krank werde oder wenn mein Chef möchte, dass ich aufgrund eines Notfalls die Hängematte verlassen soll? Bloße Information reicht nicht Zunächst einmal gilt: Wenn Sie Ihren Urlaub jetzt noch nicht beantragt haben, sollten Sie das schleunigst nachholen. Denn als Arbeitnehmer müssen Sie Ihren Urlaub immer beantragen – und Ihr Arbeitgeber muss ihn absegnen. Hat Ihr Arbeitgeber keine berechtigten Gründe, die gegen Ihre freie Zeit sprechen, ist er gehalten, Ihnen den Urlaub zu gewähren. Sollten Sie sich Ihren Urlaub einfach „nehmen“, obwohl das vom Arbeitgeber nicht gewünscht ist, dann fehlen Sie unentschuldigt. Das wiederum kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Betriebsferien müssen fair sein Viele Firmen legen einfach fest, dass beispielsweise zwischen Weihnachten …

Wohin die Reise geht – aus steuerlicher Sicht

Von Ost nach West, von Süd nach Nord – waren Sie im Auftrag Ihres Arbeitgebers oder als Selbstständiger zu Kunden oder Lieferanten unterwegs, ist die Arbeit nach Abschluss der Reise nicht getan. Übernachtungsrechnungen, Taxiquittungen, Belege für die Einladung zum Abendessen – und wo war noch gleich das Parkticket vom Flughafen? All diese Belege müssen zusammengesammelt werden. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, was Sie genau in Ihre Endabrechnung fürs Finanzamt übernehmen können. Reisekostenabrechnungen, ob vom Arbeitnehmer oder vom Unternehmer, müssen sorgfältig geprüft und exakt gebucht werden. Zu den Vorarbeiten zum Jahresabschluss zählt das Kontrollieren der Pflichtangaben und des vorgenommenen Vorsteuerabzugs. Reisekostenabstimmung – alles, was zählt Reisekosten sind alle Aufwendungen, die unmittelbar durch die Reise veranlasst sind. Zu den Reisekosten gehören vor allem Fahrtkosten Diese können auch für Heimfahrten zwischendurch geltend gemacht werden. Mehraufwendungen für Verpflegung Steuerlich werden diese mit Pauschbeträgen angesetzt. Übernachtungskosten Ausgaben für ein Hotel oder eine Pension sind sowohl während der Reise als auch am Reiseziel abzugsfähig. Reisenebenkosten Dazu gehören alle anderen Ausgaben, die unmittelbar durch die Reise veranlasst sind. Zu den …

Wer schreibt – bleibt nicht! Private E-Mails können Kündigung rechtfertigen

Nur noch 148.713 Mails checken … und dann hab ich schon Feierabend. Checken, antworten, weiterleiten – mit E-Mails sind wir permanent beschäftigt. Während der Arbeitszeit mal eben der Freundin fürs Fitnesstraining zusagen, kein Problem. Und diese interessante Studie an den privaten Account senden, warum nicht. Kann man vielleicht noch gebrauchen … Das kann problematisch werden! Denn wer geschäftliche E-Mails an einen privaten Account weiterleitet, riskiert eine fristlose Kündigung – so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Urteil. Weiterleitung von Mails kann Pflichtverstoß sein In dem Fall hatte ein Angestellter gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Während er in Vertragsverhandlungen mit einem neuen Arbeitgeber stand, hatte er bei seinem Noch-Arbeitgeber geschäftliche Mails an seinen privaten Account weitergeleitet. Das LAG wies die Klage größtenteils ab. Eine fristlose Kündigung sei zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Das sei etwa bei schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht der Fall. Nach § 241 Abs. 2 BGB sei der Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Rechte und Interessen seines Arbeitgebers verpflichtet. Mit der Weiterleitung betrieblicher Mails an eine private E-Mail-Adresse zur Vorbereitung seiner neuen …

Wenig ausgeben, (noch) mehr absetzen: die neuen Möglichkeiten bei GWG

Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, die Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) anzuheben. Damit können ab dem 1. Januar 2018 künftig Anschaffungen bis zu einem Wert von 800 Euro sofort, vollständig und im gleichen Jahr abgeschrieben werden. Bislang war dies nur zu einer Nettosumme von 410 Euro möglich. Normalerweise müssen Unternehmen Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre abschreiben. Was heißt AfA? Die Abkürzung AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. In der Praxis bedeutet das, dass Unternehmer die Ausgaben für Wirtschaftsgüter, die sie kaufen, um sie längere Zeit im Betrieb zu nutzen, auch über mehrere Jahre steuerlich verteilen müssen. Daher wird im Alltag meist der Begriff Abschreibung verwendet . Abschreiben können Sie nur etwas, das sich entweder durch Gebrauch abnutzt oder mit der Zeit an Wert verliert. Die Anschaffungskosten müssen dann über einen längeren Zeitraum hinweg verteilt werden, die Ausgaben über mehrere Jahre in der Gewinnermittlung angesetzt werden. Wie funktioniert das genau? Nehmen wir an, Sie kaufen einen Neuwagen für 17.000 Euro. Sie nutzen das Auto hauptsächlich geschäftlich. Damit können Sie sämtliche laufenden Kosten als Betriebsausgaben ansetzen. …

Lehrer in der Pflicht: Aufsicht und Betreuung

Kaum eingeschult, berichtete die Tochter einer Freundin voller Stolz, dass die Lehrerin sie ausgewählt hätte, um das Handy der Lehrerin aus ihrem Auto zu holen. Während des Unterrichts – das Auto war an der Straße geparkt. Besagte Lehrerin nahm die Sache mit der Aufsichtspflicht offensichtlich nicht sonderlich ernst. Wenn Schüler in solchen oder anderen Fällen zu Schaden kommen, stellt sich allerdings schnell die Frage nach der Verantwortung. Denn Lehrer haben eine Dienstpflicht zur Beaufsichtigung der Schüler. Diese leitet sich ab aus der schulrechtlichen Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht und bietet Ersatz für die elterliche Aufsichtspflicht. Wer ist denn nun verantwortlich? Aufsichtspflichtig ist der Lehrer, dem die Schüler anvertraut sind – also zum Beispiel die Lehrkraft, die den Unterricht erteilt. Wird der Lehrer oder die Lehrerin von jemand unterstützt, umfasst die Aufsichtspflicht auch die Auswahl, die Anleitung sowie den sachgerechten Einsatz dieser Assistenz. Darüber hinaus sind alle Lehrer einer Schule generell aufsichtspflichtig gegenüber allen Schülern. Der Schulleiter ist dafür verantwortlich, die Aufsicht zu organisieren – etwa in den Pausen oder bei Veranstaltungen. Aufsichtspflicht: Wann und wo? Zeitlich ist …

Bloß kein Eigentor: Regeln für EM-Fans während der Arbeitszeit

Die Deutschlandfahne ist gehisst, das EM-Shirt gebügelt und die Hot Spots fürs gemeinsame Public Viewing recherchiert. Blöd nur, dass so manches Spiel während der normalen Arbeitszeit angepfiffen wird. Arbeitszeit ist nicht gleich Fußballzeit Zum Auftakt der EM direkt eine kleine Enttäuschung für alle Fußballfans: Falls Sie nicht vorhaben, einen Monat Sonderurlaub einzureichen, werden Sie vermutlich nicht alle Spiele schauen können. Denn Arbeitszeit ist laut Arbeitsrecht Zeit, in der gearbeitet werden muss – sprich die Arbeitszeit darf nicht zum Privatvergnügen – zu dem Fußballschauen gehört – genutzt werden. Daher ist es generell nicht erlaubt, während der Arbeitszeit den Fernseher einzuschalten oder die Spiele am Radio mitzuverfolgen. Streng genommen ist es sogar verboten, einen Live-Ticker im Internet zu beobachten – auch das gehört zum privaten Vergnügen und ist nicht dienstlich veranlasst. Ein wenig Spielraum gibt es jedoch: Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts besagt, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht erfüllt, auch wenn er nebenbei Radio hört (Az. 1 ABR 75/83). Voraussetzung: Er erledigt seine Arbeit konzentriert, zügig und fehlerfrei. Besteht allerdings Kontakt zu Kunden, sollten Sie auf das Radiohören …

Nach (fast) allen Regeln der Kunst: Feststellung der Künstlereigenschaft

Jeder Mensch ist ein Künstler – sagte Joseph Beuys. Und jeder Künstler ist steuerpflichtig – sagt das Finanzamt. Allerdings macht das Finanzamt einen Unterschied zwischen Künstlern, die steuerlich als Freiberufler gelten und solchen, die einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen und somit den Pflichten eines Gewerbetreibenden nachkommen müssen. Freiberufler oder gewerblich tätiger Künstler Frei vom persönlichen Kunst-Geschmack ist die Einstufung der Tätigkeit eines Künstlers in ertragsteuerlicher Hinsicht. Denn entweder ist seine Arbeit als künstlerische und damit freiberufliche einzustufen oder als gewerbliche Tätigkeit. Darüber hat das Finanzamt nach den rechtlichen Grundsätzen der Einkommensteuerrichtlinien (H 15.6 EStH) und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für die Beurteilung künstlerischer Tätigkeit zu entscheiden. Definition der künstlerischen Tätigkeit Eine künstlerische Tätigkeit liegt vor, wenn die Arbeiten nach ihrem Gesamtbild eigenschöpferisch sind und – über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus – eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe erreichen. Das Wesentliche der künstlerischen Betätigung ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden. Merkmale der künstlerischen Tätigkeit Um die Feststellung …

BGH entscheidet über Werbung in E-Mails: Persönlichkeitsrecht gewinnt

Immer wieder schummeln sich nervige Werbemails am Spamfilter vorbei und ärgern mit Angeboten, die man (bestenfalls) nicht benötigt sowie Angeboten, bei deren Lesen man (schlimmstenfalls) unfreiwillig ziemlich sauer wird. Ein Kunde fühlte sich von seiner Versicherung in automatisch generierten E-Mails so sehr belästigt, dass er sich vehement juristisch zur Wehr setzte. Der Fall: Abmahnung wegen unerwünschter Werbung Nach einer Kontaktaufnahme mit dem Kundendienst eines Unternehmens erhielt der Kläger eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung per E-Mail, in deren Abspann ein Werbehinweis für Zusatzdienste des Versicherungsunternehmens enthalten war. Daraufhin beschwerte er sich bei dem Unternehmen über diese unerwünschte Werbung, doch auch auf diese  E-Mail erhielt er wiederum eine Antwort-Mail mit einem solchen Werbehinweis. Daraufhin mahnte er das Unternehmen ab und reichte eine Unterlassungsklage ein. BGH: Die letzte Instanz entscheidet pro Verbraucher Der Rechtsstreit zog sich bis vor den Bundesgerichtshof. Der sechste Zivilsenat des BGH stellte sich auf die Seite des Kunden. In der Urteilsbegründung verwiesen die Richter darauf, dass zumindest die zweite Bestätigungsmail mit Werbezusatz als Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu werten sei. Denn der Betroffene habe …