Fristen | Zahlen | Statistiken

Einsprüche um rund 20 Prozent gesunken

Wer kennt das nicht: Der Einkommenssteuerbescheid kommt und der Schock ist erstmal groß. EINSPRUCH! Hier ist das Recht mit dem Steuerzahler, denn jedem steht es zu, Einspruch gegen seinen Bescheid bei der Finanzbehörde einzulegen. Doch immer weniger Steuerzahler machen von diesem Recht Gebrauch, sagt die aktuelle Statistik.

Ich wär` so gerne Millionär …

… dann wär mein Konto niemals leer! Wie den „Prinzen“ geht es vielen Menschen in Deutschland – wer sehnt sich nicht nach einem Leben ohne Geldsorgen. Und tatsächlich werden es laut der aktuellen Steuerstatistik immer mehr. Millionenschwer! 19.000 haben mehr als 1 Million Das Statistische Bundesamt hat ausgerechnet, dass im Jahr 2014 in Deutschland 19.000 Lohn- und Einkommensteuerpflichtige über Einkünfte von mindestens einer Million Euro verfügten. Das waren knapp 1.600 Steuerpflichtige mehr als im Jahr zuvor. Das Durchschnittseinkommen dieser Gruppe lag bei 2,7 Millionen Euro. 13 Milliarden Euro mehr für den Fiskus Insgesamt erzielten die 40,2 Millionen Steuerpflichtigen in Deutschland 2014 Einkünfte in Höhe von 1,5 Billionen Euro – auch das eine Steigerung im Vergleich mit dem Vorjahr. Für die Staatskasse ergab sich damit ein Plus bei den Steuern: Lohn- und Einkommensteuer summierten sich 2014 auf 260 Milliarden Euro, eine Steigerung um 13 Milliarden Euro. Wer die „Reichensteuer“ zahlt In Deutschland wird ein linear-progressiver Steuersatz angewendet. Dadurch werden die Steuerpflichtigen unterschiedlich stark belastet. Denn die prozentuale Steuerbelastung wird umso größer, je höher das Einkommen ausfällt. …

Lebkuchen goes international

Wer nach deutschen Exportschlagern gefragt wird, denkt vermutlich direkt an Autos, Mode oder Maschinen. Doch auch mit unserem beliebten Weihnachtsgebäck treffen wir den Geschmacksnerven der Welt. Die Zahl der Woche kommt vom Statistischen Bundesamt und hat einen weihnachtlichen Beigeschmack: Im Jahr 2016 wurden 14.900 Tonnen Lebkuchen exportiert. Wichtigste Abnehmer der braunen Leckerei in Herz- oder Sternform, gefüllt und nicht gefüllt sind unsere Nachbarn in Österreich und Polen sowie Großbritannien. Doch auch außerhalb Europas sind Lebkuchen aus Deutschland heiß begehrt. Im Jahr 2016 wurden 1.300 Tonnen Lebkuchen in die Vereinigten Staaten und 580 Tonnen nach Australien exportiert. Deutschland ist eine der führenden Exportnationen für Lebensmittel. Das Exportgeschäft trägt 33 Prozent zum Branchenumsatz bei und ist der Wachstumsmotor für die Ernährungsindustrie. Insgesamt wurden 2016 Lebensmittel im Wert von rund 55 Milliarden Euro exportiert, ein Anstieg von mehr als drei Prozent im Vergleich zu 2015. Hauptabsatzmarkt für deutsche Lebensmittelexporte ist mit rund 80 Prozent der EU-Binnenmarkt.

Einspruch! Lohnt sich bei der Steuererklärung.

Der Steuerbescheid ist da! Und mit ihm der große Schreck. Das ist bei weitem nicht dass, was man erwartet hat. Und jetzt? Füße stillhalten, Kopf in den Sand oder einfach abwarten? Besser ist es, sich den Bescheid sehr genau anzuschauen, denn auch beim Finanzamt können Fehler passieren. Und ein Einspruch kann sich lohnen. Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich die aktuelle Statistik über die Einspruchsbearbeitung 2016 veröffentlicht. Demnach gingen im vergangenen Jahr mehr als drei Millionen neue Einsprüche bei den Finanzämtern ein. Aus 2015 waren noch 2,5 Millionen Einsprüche unerledigt. 3,5 Millionen Einsprüche wurden im vergangenen Jahr erledigt: Rund 65 % durch Abhilfe. Abhilfe bedeutet, dass das Finanzamt Ihren Einspruch in vollem Umfang für gerechtfertigt hält. Das Ergebnis ist ein neuer geänderter Steuerbescheid, der sogenannte Abhilfebescheid. Rund 20 % durch Rücknahme. Das heißt, dass Sie Ihren Einspruch zurücknehmen. Denn durch Ihren Einspruch wird das ganze Verfahren neu aufgerollt und es kann passieren, dass ein Fehler auffällt, der Sie mehr Geld kostet als es im ersten Bescheid der Fall war. Die Finanzverwaltung nennt dies „Verböserung“. In einem solchen …

Kunst zahlt sich aus! Künstlersozialabgabe sinkt ab 2018

Das Prinzip ist klar: Je mehr dabei sind, desto weniger Last für den Einzelnen. Im Fall der Künstlersozialkasse ging der Plan auf. Weil immer mehr Unternehmen ihrer Abgabepflicht nachkommen, werden alle abgabepflichtigen Unternehmen und Verwerter spürbar entlastet. Die Künstlersozialkasse legt den neuen Abgabesatz ab dem 1.1.2018 bei 4,2 Prozent fest. Der Künstlersozialabgabesatz geht damit bereits im zweiten Jahr hintereinander zurück. Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen die Künstlersozialabgabe zahlen.Vor allem die verstärkte Prüf- und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse hat dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren rund 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst wurden. Darüber hinaus haben sich im selben Zeitraum ca. 17.000 abgabepflichtige Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gemeldet. Für Künstler und Publizisten Die Künstlersozialkasse sorgt dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Sie ist selbst kein Leistungsträger, sondern sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Sind Sie selbständiger Künstler oder Publizist, steht Ihnen der gesamte gesetzliche …

Erbschaftsteuer: 2015 so hoch wie noch nie

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat im vergangenen Jahr so viel Geld eingebracht wie noch nie zuvor: 6,3 Milliarden Euro spülte die Besteuerung von Nachlässen in die Kassen der Länder. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stiegen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 15,4 Prozent. Betriebsvermögen größte Vermögensart bei der Erbschaftsteuer Im Jahr 2015 veranlagten die Finanzämter Erbschaften und Schenkungen in Höhe von insgesamt 102,0 Milliarden Euro. Betriebs­vermögen stellte neben dem übrigen Vermögen mit jeweils 42,4 Milliarden Euro die wertmäßig größte übertragene Vermögens­art dar (41,6 %). Insgesamt lag die Zahl der vererbten bzw. verschenkten Betriebs­vermögen 2015 bei 15 832.   Bundesrat segnet Erbschaftsteuer-Kompromiss ab Der neue Höchstwert bei den Erbschaftsteuer-Einnahmen ist eine Nachricht, die der Einigung über die Reform der Erbschaftsteuer offenbar noch mehr Auftrieb gegeben hat. Denn nach der Zustimmung des Bundestages zur Reform der Erbschaftsteuer hat nun auch der Bundesrat den Kompromiss bestätigt und das Ergebnis des Vermittlungsausschusses damit abgesegnet. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten. Steuervergünstigungen eng an Bewertung gekoppelt Im Kern sieht die Reform Folgendes vor: Betriebe können weiterhin bis …

SEPA-Übergangsfrist endet: 22 Zahlen, die das Geld bewegen

Mal Hand aufs Herz: Können Sie Ihre IBAN auswendig? Wenn nein, dann wäre es von Vorteil, wenn Sie dies bald nachholen! Denn: Ab dem 1. Februar müssen nun auch Privatleute bei Überweisungen ausschließlich die IBAN verwenden. Dann endet die Übergangsfrist, innerhalb der die Banken es erledigt haben, Kontonummer und Bankleitzahl automatisch in das neue Format zu konvertieren. IBAN (International Bank Account Number) für alle Pflicht! Ab dem 1. Februar 2016 sind die Banken nun angewiesen, „falsch“ ausgefüllte Überweisungsträger – also solche mit Kontonummer und BLZ – nicht mehr zu korrigieren, sondern zurückzugeben. Seit zwei Jahren sind IBAN und BIC bereits Pflichtprogramm für Unternehmen. Auch wenn sich die meisten inzwischen an die Existenz der 22 Zahlen gewöhnt haben, so wissen viele Privatkunden nicht, dass die Übergangsfrist nun endet. Aber ganz so schlimm wird es nicht. So können Sie sich Ihre IBAN gut merken: Die IBAN setzt sich aus der Länderkennung DE (für Deutschland), der zweistelligen Prüfzahl und der altbekannten Bankleitzahl und Kontonummer zusammen. Übrigens: Ihr Online-Banking-Login behält Gültigkeit – sprich, wer sich bisher mit seiner Kontonummer …

Abschreiben – frei Schnauze?

Das Finanzamt kann die Nutzungsdauer von Büromöbeln, Lagereinrichtung oder eines Autos eigentlich nur schätzen. Damit es zwischen beiden Seiten nicht ständig zum Streit kommt, hat das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden eine Tabelle erarbeitet. Dort können Sie nachschlagen, über welche Zeitspanne Sie ein bestimmtes neu angeschafftes Wirtschaftsgut abschreiben sollen. Diese amtlichen AfA-Tabellen stellen für die Finanzämter eine verbindliche Dienstanweisung dar. Der Steuerpflichtige hingegen muss sich nicht unbedingt daran halten.