Schreibe einen Kommentar

1:0 für Trainer: Sky-Kosten absetzbar

Für viele Fußballfans sind Samstag und Sonntag Sky-Tage. Mit Spannung wird im Bezahlsender die Bundesliga verfolgt, wofür der Fan gut und gern ab 40 Euro pro Monat zahlt. Für Trainer können diese Ausgaben zu den Werbungskosten gehören.

Finanzämter: Sky ist immer privat

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil einem hauptamtlich tätigen Torwarttrainer ein kleines finanzielles Bonbon gewährt. Denn der Trainer im Lizenzfußball wollte die Aufwendungen für sein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten absetzen. Er begründete dies damit, dass er die Bundesligaspiele ganz überwiegend nur zum Kenntnisgewinn im Zusammenhang mit seiner Trainertätigkeit schaue. Finanzamt und Finanzgericht lehnten den Werbungskostenabzug ab. Das Sky-Bundesliga-Abonnement sei immer privat und nicht beruflich veranlasst, da der Inhalt des Pakets nicht vergleichbar einer Fachzeitschrift auf ein Fachpublikum, hier einen hauptamtlichen Fußballtrainer, zugeschnitten sei.

Bundesfinanzhof widerspricht

Auf die Revision des Klägers hin hat der Bundesfinanzhof die Vorentscheidung aufgehoben. Werbungskosten sind unter anderem Aufwendungen für (immaterielle) Wirtschaftsgüter, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen. Die Güter müssen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden. Eine geringfügige private Mitbenutzung ist unschädlich. Bei einem (Torwart-)Trainer eines Lizenzfußballvereins hielt der BFH eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets „Bundesliga“ jedenfalls nicht für ausgeschlossen. Da das Finanzgericht dies, ohne weitere Feststellungen zu treffen, anders gesehen hatte, muss es das nachholen und regte die Vernehmung von Trainerkollegen und Spielern an.

Tipp: Was sind nun Werbungskosten und was nicht? Finanzamt und Steuerpflichtiger sehen das oft unterschiedlich. Werbungskosten hängen ganz direkt mit Ihrem Job zusammen, etwa die Fahrt mit dem Auto zur Arbeit, eine Fortbildung oder der Umzug in eine neue Stadt wegen des Jobs. Diese Kosten dürfen Sie von Ihren Einnahmen abziehen. Der Staat gewährt Ihnen ohnehin pauschal 1.000 Euro im Jahr als Werbungskosten. Diesen Pauschbetrag erhaltenb Sie auch dann, wenn Sie weniger Kosten hatten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert