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Tee oder T-Shirt? Zur Temperatur am Arbeitsplatz

Ich kenne Kollegen, die sitzen auch, wenn draußen Minusgrade angezeigt werden, noch im T-Shirt am Schreibtisch. Dagegen war eine meiner ersten Anschaffungen für das neue Büro eine lange kuschelige Strickjacke und eine Teekanne. Fest steht: Das subjektive Kälte- oder Wärmeempfinden lässt sich nicht gesetzlich regeln. Dennoch muss der Arbeitgeber gewisse Temperaturbedingungen sicherstellen.

Der Anspruch auf „Wärme“ am Arbeitsplatz ist zwar so nicht gesetzlich ausdrücklich geregelt, doch müssen die Lufttemperaturen in Arbeitsräumen nach Anhang 3.5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung und der dazugehörigen Arbeitsstättenrichtlinie gesundheitlich zuträglich sein. Was darunter genau zu verstehen ist, konkretisiert die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.5. Darin finden sich vor allem Informationen bezüglich der Temperatur. Die Temperaturgrenzen sind abgestuft: Welche Temperatur einzuhalten ist, hängt demnach ab von der Schwere der Arbeit, der Arbeitshaltung und dem konkreten Betriebsraum.

Am Arbeitsplatz selbst gilt: Wer im Sitzen arbeitet und leichte Tätigkeiten verrichtet, sollte dies bei +20 °C tun können. Im Gehen und Stehen reichen bei leichten Tätigkeiten +19 °C. Der Gesetzgeber geht offenbar davon aus, dass man bei schweren Arbeiten schneller ins Schwitzen kommt. Daher gilt hier eine empfohlene Temperatur von +12 °C .

Überall dort, wo nicht primär gearbeitet wird, sollte es mit einer Mindesttemperatur von +21 °C angenehm warm sein – also beispielsweise in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen; in Toilettenräumen darf die Lufttemperatur durch Lüftungsvorgänge, die durch die Benutzer ausgelöst werden, kurzzeitig unterschritten werden. Anders sollte es sich in Waschräumen anfühlen, in denen Duschen installiert sind: Zumindest während dort geduscht wird, sollte die Lufttemperatur +24 °C betragen.

Und dann gibt es natürlich auch noch diejenigen, die ohnehin im Freien arbeiten müssen, etwa im Baugewerbe oder bei der Polizei. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber die Freiluftarbeitsplätze so gestalten, dass sie von den Beschäftigten bei jeder Witterung sicher und ohne Gesundheitsgefährdung genutzt werden können. Will sagen: Ist der Arbeitnehmer unterwegs, muss er von seinem Chef eine geeignete schützende Bekleidung zur Verfügung gestellt bekommen.

Auch beim Thema Temperatur hat die Corona-Pandemie neue Aspekte hinzugefügt. Beispiel Zugluft: Wer früher einfach nur genervt war vom Lüften, dem ist heute wichtig, dass das Infektionsrisiko auf diese Weise gesenkt werden kann. Lüftungsfilter können anzeigen, wann die Zeit dafür gekommen ist. Und natürlich hilft regelmäßiges Stoßlüften. Der Kollege im T-Shirt kann sich vorher ja schnell etwas überziehen.

Tipp: Arbeitgeber sind arbeitsrechtlich verpflichtet, ihren Arbeitnehmern in Gebäuden Mindesttemperaturen zu gewährleisten. Wenn euch zu kalt wird beim Arbeiten, sprecht euren Chef ruhig drauf an!

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