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Thermobelege: niemals ohne Kopie …

Thermobelege sind lästig – vor allem, wenn es um die Archivierung geht. Die Quittungen mit dem beschichteten Papier zeichnen sich besonders dadurch aus, dass sie schon bald nach dem Einkauf nicht mehr gut lesbar sind. Ein ungünstiges Merkmal, wenn es um Betriebsausgaben wie Porto, Sprit oder die Bewirtung eines Geschäftskunden geht, die auf diese Weise nachgewiesen werden sollen.

Thermobelege leichter gemacht

Daher sollten Sie immer daran denken, Thermobelege spätestens bei der Ablage zu kopieren. Denn Sie sind verpflichtet, Rechnungen für Ihr Unternehmen zehn Jahre lesbar aufzubewahren. Vorschriften, ein bestimmtes Papier oder eine bestimmte Drucktechnik für Rechnungen und Quittungen zu verwenden, existieren nicht. Allerdings gibt es in der Praxis einige Erleichterungen, wie jetzt das Bundesfinanzministerium in der Antwort auf eine schriftliche Frage der Grünen im Bundestag erläuterte.

Thermobeleg … das kann weg

Demnach können Steuerpflichtige wählen, ob sie die Thermobelege kopieren oder einscannen und auf einem Datenträger speichern. Die ursprüngliche Rechnung – also die Thermoquittung – muss dann nicht mehr aufbewahrt werden. Lästiges Antackern oder dicke Ordner können sich Unternehmer daher sparen.

Tipp: Interessant kann dies auch für Verbraucher sein: Wer möglicherweise Gewährleistung oder Garantie in Anspruch nehmen will, sollte Thermokaufbelege ebenfalls kopieren oder einscannen. So kann im Streitfall der Vertragsschluss nachgewiesen werden – und der Thermobeleg kann weg.

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