Virtuelle Hausaufgaben: Steuerberater und das Internet

Wie finden Mandanten eigentlich einen neuen Steuerberater – über Empfehlungen? Übers Internet? Beim letztgenannten Medium dürften ihnen zahlreiche, möglicherweise gute und kompetente Berater durch die Lappen gehen. Denn laut STAX – dem Statistischen Berichtssystem für Steuerberater – hat ein Drittel der Steuerberater in Deutschland überhaupt keine Homepage. Dabei wird der Auftritt im Web für Steuerberater immer wichtiger. Ihre Branche ist ein klassisches Beispiel für eine Dienstleistung, die stark über das Internet gesucht wird.

Steuerberater darf Geschäftsführer bei Fußballverein sein

Ein Steuerberater darf ehrenamtlicher Geschäftsführer der Borussia VfL Mönchengladbach sein. Das Bundesverwaltungsgericht verneinte in einem aktuellen Urteil, dass eine Interessenkollision vorliegt. Es sei nicht zu erwarten, dass der Berater seine Kenntnisse vom Betriebs- und Geschäftsablauf seiner Mandanten für eigenes Gewinnstreben ausnutzt. Also bekommt der Berater nun seine Ausnahmegenehmigung.

Kinderbetreuungskosten: (K)eine Sache der Familie

Oma und Opa passen auf die Enkel auf. So weit, so normal. Zumindest in den Familien, in denen die Großeltern fit genug sind, um der Betreuung des quirligen Nachwuchses gewachsen zu sein. Dass die Eltern den Großeltern Fahrtkosten erstatten, ist dann schon nicht mehr ganz so alltäglich. Aber wer das tut, kann diese Ausgaben nun beim Finanzamt geltend machen.

Die Schildkröte bleibt stehen: Abschied vom Bundesschatzbrief

Auf den Internetseiten der Finanzagentur der Bundesrepublik Deutschland wirbt die Schildkröte Günther Schild noch für die Bundesschatzbriefe – „steigende Renditen. Bei absoluter Sicherheit“. Aber nun will die Bundesrepublik sich ausschließlich am Kapitalmarkt finanzieren und steigt zum Jahresende aus dem Geschäft mit Privatkunden aus.

Keine schöne Bescherung: Bei Kündigung kein Weihnachtsgeld

Das hatte sich der Arbeitnehmer wohl doch etwas anders vorgestellt: Jedes Jahr hatte er pünktlich im November sein Weihnachtsgeld erhalten. Als er sich entschloss, das Unternehmen zu verlassen, war es zwar erst Frühsommer – trotzdem forderte er zumindest anteilig für sechs Monate das Weihnachtsgeld für das betreffende Jahr. Der Arbeitgeber sah das anders und lehnte es ab, die Zusatzleistung zu zahlen. Auch vor Gericht bekam das Unternehmen Recht. Der Arbeitnehmer gab sich damit nicht zufrieden und ging in Berufung. Aber auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied,  dass der Mann beim Weihnachtsgeld leer ausgeht (Az. 6 Sa 115/11). Schließlich habe der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld jahrelang immer erst im November gezahlt. Zu diesem Zeitpunkt habe im betreffenden Jahr aber gar kein Arbeitsvertrag mehr zwischen dem Mann und dem Unternehmen bestanden. Das schlagendste Argument für die Mainzer Richter war aber wohl jedoch, dass der Arbeitgeber mit der Zahlung von Weihnachtsgeld vor allem eines wolle: die Treue seiner Beschäftigten zum Betrieb belohnen. Und davon konnte in diesem Fall wohl nicht mehr die Rede sein…