So mancher Ferienhausbesitzer dürfte sich über die neueste Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts freuen. Denn das Gericht sorgt mit seinem Urteil (Az.: 9 K 180/09) möglicherweise dafür, dass mehrjährige Verluste aus der privaten Vermietung einer Ferienwohnung steuerlich anerkannt werden können. Und das, obwohl im entschiedenen Fall die Eigentümer das Domizil an der Ostsee auch drei Wochen im Jahr selbst nutzten. Das Niedersächsische Finanzgericht stellt sich damit gegen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
Hintergrund der Klage war die Tatsache, dass das zuständige Finanzamt die Verluste aus der Vermietung der Ferienwohnung zunächst anerkannt hatte. Nachdem diese Verluste aber in erheblicher Höhe ausfielen, überprüften die Sachbearbeiter, ob eine Überschusserzielungsabsicht vorlag – und erstellten eine Prognose über einen Zeitraum von 30 Jahren. Dabei ergab sich ein Totalverlust, woraufhin das Finanzamt sämtliche Verluste rückwirkend nicht mehr anerkannte. Die Behörde begründete diese Überprüfung damit, dass die Ferienwohnung – wenn auch nur geringfügig – von den Vermietern selbst genutzt werde.
Das Niedersächsische Finanzgericht jedoch zweifelte nicht daran, dass die Eigentümer eigentlich Überschüsse aus der Vermietung ihrer Ferienwohnung erzielen wollten. Im Streitfall sei es sogar so gewesen, dass die tatsächlichen Vermietungstage den ortsüblichen Vermietungstagen entsprachen. Daher sei davon auszugehen, dass die Vermieter schlicht die üblichen Leerstandszeiten nutzten.
Ob der Bundesfinanzhof die Sache ähnlich beurteilt, ist noch offen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist die Revision zugelassen, ein Aktenzeichen des BFH liegt noch nicht vor.