Wer schreibt – bleibt nicht! Private E-Mails können Kündigung rechtfertigen

Nur noch 148.713 Mails checken … und dann hab ich schon Feierabend. Checken, antworten, weiterleiten – mit E-Mails sind wir permanent beschäftigt. Während der Arbeitszeit mal eben der Freundin fürs Fitnesstraining zusagen, kein Problem. Und diese interessante Studie an den privaten Account senden, warum nicht. Kann man vielleicht noch gebrauchen … Das kann problematisch werden! Denn wer geschäftliche E-Mails an einen privaten Account weiterleitet, riskiert eine fristlose Kündigung – so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Urteil. Weiterleitung von Mails kann Pflichtverstoß sein In dem Fall hatte ein Angestellter gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Während er in Vertragsverhandlungen mit einem neuen Arbeitgeber stand, hatte er bei seinem Noch-Arbeitgeber geschäftliche Mails an seinen privaten Account weitergeleitet. Das LAG wies die Klage größtenteils ab. Eine fristlose Kündigung sei zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Das sei etwa bei schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht der Fall. Nach § 241 Abs. 2 BGB sei der Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Rechte und Interessen seines Arbeitgebers verpflichtet. Mit der Weiterleitung betrieblicher Mails an eine private E-Mail-Adresse zur Vorbereitung seiner neuen …

Kunst zahlt sich aus! Künstlersozialabgabe sinkt ab 2018

Das Prinzip ist klar: Je mehr dabei sind, desto weniger Last für den Einzelnen. Im Fall der Künstlersozialkasse ging der Plan auf. Weil immer mehr Unternehmen ihrer Abgabepflicht nachkommen, werden alle abgabepflichtigen Unternehmen und Verwerter spürbar entlastet. Die Künstlersozialkasse legt den neuen Abgabesatz ab dem 1.1.2018 bei 4,2 Prozent fest. Der Künstlersozialabgabesatz geht damit bereits im zweiten Jahr hintereinander zurück. Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen die Künstlersozialabgabe zahlen.Vor allem die verstärkte Prüf- und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse hat dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren rund 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst wurden. Darüber hinaus haben sich im selben Zeitraum ca. 17.000 abgabepflichtige Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gemeldet. Für Künstler und Publizisten Die Künstlersozialkasse sorgt dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Sie ist selbst kein Leistungsträger, sondern sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Sind Sie selbständiger Künstler oder Publizist, steht Ihnen der gesamte gesetzliche …

Ein dicker Hund! Hundeausbildung ist keine freiberufliche Tätigkeit

Ausbildung ist Ausbildung – so sollte man meinen. Doch der Bundesfinanzhof macht einen Unterschied bei der Ausbildung von Menschen und der von Tieren. Die einen genießen die Vorteile des Freiberuflers, die anderen müssen ein Gewerbe anmelden mit allen finanziellen Pflichten. So führen auch die Ausbildung und der Verkauf von Blindenführhunden einkommensteuerrechtlich zu gewerblichen Einkünften. Wie der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschied, handelt es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit. Es fehlt an der hierfür erforderlichen „unterrichtenden“ oder „erzieherischen Tätigkeit“ im Sinne des Einkommensteuergesetzes, die ein Tätigwerden gegenüber Menschen erfordert. Schule für Blindenführhunde gewerbesteuerpflichtig Im Streitfall betrieb die Klägerin eine Hundeschule und bildete jährlich drei bis fünf Hunde zu Blindenführhunden aus. Sie suchte gemeinsam mit dem sehbehinderten Menschen einen Hund aus und erwarb den Welpen auf eigene Rechnung. Nach der Ausbildung wurde der Hund von der Klägerin an den Sehbehinderten übergeben. Sie begleitete die Übergabephase, die mit einer Gespannprüfung abschloss. Nach der Prüfung verkaufte die Klägerin den Blindenführhund an die Krankenkasse des Sehbehinderten, die den Hund als medizinisches Hilfsmittel  anerkannte. Das Finanzamt war der Auffassung, …

Arbeitsrecht und Urlaub – Erholt und mobil?

Jeder Arbeitnehmer muss sich vom Stress und den Mühen des Alltags auch mal erholen können. Darauf hat er einen Rechtsanspruch – im Bundesurlaubsgesetz ist ein Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr festgeschrieben. Trotzdem drehen sich immer wieder viele Streitfragen rund um das Thema Urlaub. Deutschlandfunk, Marktplatz, 1. Juni 2017

Digitale Steuererklärung 2016: Abgabefrist rückt näher

Steuern – alles digital: So lautet die Marschrichtung der Finanzverwaltung. Daher haben verschiedene Bundesländer die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2016 verlängert, wenn sich die Steuerzahler dafür im Internet registrieren. Neben Bayern gilt unter anderem auch in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg die längere Abgabefrist. Aber auch dieser Termin läuft am 31. Juli ab. Wer das nicht schafft, sollte jetzt eine Fristverlängerung beantragen. Finanzverwaltungen schaffen Anreiz zur Digitalisierung Ab diesem Jahr erhalten Steuerpflichtige in Bayern und anderen Bundesländern für die Abgabe ihrer elektronischen Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit. Bereits 60 Prozent der Einkommensteuererklärungen gingen vergangenes Jahr auf elektronischem Weg ein. Um diese Entwicklung noch mehr voranzutreiben, haben sich die Finanzministerien verschiedener Länder dazu entschlossen, den Nutzern der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) mehr Zeit für die Abgabe einzuräumen. Steuerzahlern, die diesen Weg der Steuererklärung wählen, wird die Frist um zwei Monate verlängert. Somit ist der Stichtag für das Jahr 2016 der 31. Juli 2017. Vorteile gibt es für beide Seiten: Steuerpflichtige nutzen einen papierlosen Zugang zu ihrem Finanzamt und die Mitarbeiter der Finanzverwaltung können die elektronischen Steuererklärungen schneller bearbeiten …

Von wegen klein klein – Große Entlastung bei Kleinbetragsrechnungen

Sie sind Freiberufler oder selbständig und gefühlt viele Stunden am Tag mit Organisation, Finanzamt, Rechnungen ec. beschäftigt. Die Zeit rinnt durch die Finger und Geld bleibt nicht hängen. Bürokratieentlastung auch bei Kleinbetragsrechnungen ist das Stichwort und längst überfällig. Der Bundestag hat das „Zweite Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ verabschiedet. Bereits im Juli 2015 wurde ein Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft gesetzt. Jetzt soll diesem Gesetz der „Bürokratieabbau 2.0“ folgen. Folgendes ändert sich für Sie in der Praxis: • Wegfall der Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine • Anhebung der Betragsgrenze für die quartalsweise Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen von 4.000 auf 5.000 Euro • Vereinfachte Fälligkeitsregelung für Sozialversicherungsbeiträge • Aufzeichnungspflichten für GWG künftig erst ab 250 Euro statt wie bislang ab 150 Euro • Höherer Grenzwert von 72 Euro Tageslohn für die Lohnsteuerpauschalierung sowie • Anhebung des umsatzsteuerlichen Schwellenwerts für Kleinbetragsrechnungen von 150 auf 250 Euro Vor allem der letztgenannte Punkt dürfte für viele Selbstständige von großer Relevanz sein kann. Denn damit gelten die Erleichterungen bei den Pflichtangaben auf Rechnungen künftig bis zu Beträgen von 250 Euro. Eine …

Wenig ausgeben, (noch) mehr absetzen: die neuen Möglichkeiten bei GWG

Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, die Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) anzuheben. Damit können ab dem 1. Januar 2018 künftig Anschaffungen bis zu einem Wert von 800 Euro sofort, vollständig und im gleichen Jahr abgeschrieben werden. Bislang war dies nur zu einer Nettosumme von 410 Euro möglich. Normalerweise müssen Unternehmen Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre abschreiben. Was heißt AfA? Die Abkürzung AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. In der Praxis bedeutet das, dass Unternehmer die Ausgaben für Wirtschaftsgüter, die sie kaufen, um sie längere Zeit im Betrieb zu nutzen, auch über mehrere Jahre steuerlich verteilen müssen. Daher wird im Alltag meist der Begriff Abschreibung verwendet . Abschreiben können Sie nur etwas, das sich entweder durch Gebrauch abnutzt oder mit der Zeit an Wert verliert. Die Anschaffungskosten müssen dann über einen längeren Zeitraum hinweg verteilt werden, die Ausgaben über mehrere Jahre in der Gewinnermittlung angesetzt werden. Wie funktioniert das genau? Nehmen wir an, Sie kaufen einen Neuwagen für 17.000 Euro. Sie nutzen das Auto hauptsächlich geschäftlich. Damit können Sie sämtliche laufenden Kosten als Betriebsausgaben ansetzen. …

Küche ist mehr als die Summe der Teile – auch steuerlich betrachtet!

Die Küche ist häufig der Mittelpunkt eines Hauses oder einer Wohnung. Das weiß jeder, der daheim schon mal eine Party gegeben und gemerkt hat, dass sich alles in diesem gemütlichen Bereich versammelt. Dass die Küche nur als Ganzes wirklich Sinn ergibt, das wussten Küchenkäufer wahrscheinlich schon immer. Jetzt entschied der Bundesfinanzhof, dass das Ganze eben mehr als die Summe der Einzelteile ist und brachte damit einen Kläger wahrlich in Teufels Küche … Nur erhalten – oder doch erneuern? Im Streitfall hatte der Kläger Einbauküchen in mehreren Mietobjekten, die ihm gehörten, entfernt und durch neue ersetzt. Er vertrat die Auffassung, dass die hierfür entstandenen Aufwendungen als sogenannter Erhaltungsaufwand sofort steuerlich abziehbar sind. Das Finanzamt ließ jedoch lediglich zu, dass der Immobilienbesitzer die Kosten für den Einbau von Herd und Spüle sowie für Elektrogeräte, deren Gesamtkosten die Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (410 €) nicht überstiegen, sofort und im gleichen Jahr absetzen konnte. Die Aufwendungen für die Einbaumöbel verteilte das Finanzamt auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von zehn Jahren. Das zuständige Finanzgericht wies die hiergegen gerichtete Klage als unbegründet …

Gartenfest und Herrenabend: im Sinne der Steuer abzugsfähig

Was genau bei einer Gartenparty oder einem Herrenabend überflüssig ist oder für unangemessene Unterhaltung sorgt, darüber gehen die Meinungen landläufig wohl auseinander. Nicht so beim Bundesfinanzhof, denn dort entschied man in oberster Instanz im Sinne der Herren. Betriebsausgaben für Unterhaltung sind abzugsfähig Das geschäftliche Gartenfest bringt Sie nicht nur mit Ihren Kunden näher zusammen: Wenn Sie mit derartigen Amüsement für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden sorgen, so fallen Ihre Betriebsausgaben nicht unter das Abzugsverbot des Einkommensteuergesetzes. Das entschied jüngst der Bundesfinanzhof. Eventcharakter bedeutet Abzugsverbot Im Streitfall hatte eine Rechtsanwaltskanzlei mehrere Jahre lang sogenannte Herrenabende im Garten des namensgebenden Partners veranstaltet. Rund 350 Gäste waren zu den Festivitäten geladen, wurden unterhalten und bewirtet. Das Ganze ließ sich die Kanzlei etwas kosten: Mehr als 20.000 Euro gaben die Rechtsanwälte pro Veranstaltung aus. Das Finanzgericht war bei den Herrenabenden noch von einem Event ausgegangen: Es habe sich um einen geschlossenen Teilnehmerkreis gehandelt, die Gäste durften sich nach Auffassung der Finanzrichter durch die Einladung in ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung bestätigt fühlen. Die steuerliche Konsequenz: ein Abzugsverbot für …