Nur noch 148.713 Mails checken … und dann hab ich schon Feierabend. Checken, antworten, weiterleiten – mit E-Mails sind wir permanent beschäftigt. Während der Arbeitszeit mal eben der Freundin fürs Fitnesstraining zusagen, kein Problem. Und diese interessante Studie an den privaten Account senden, warum nicht. Kann man vielleicht noch gebrauchen …
Das kann problematisch werden! Denn wer geschäftliche E-Mails an einen privaten Account weiterleitet, riskiert eine fristlose Kündigung – so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Urteil.
Weiterleitung von Mails kann Pflichtverstoß sein
In dem Fall hatte ein Angestellter gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Während er in Vertragsverhandlungen mit einem neuen Arbeitgeber stand, hatte er bei seinem Noch-Arbeitgeber geschäftliche Mails an seinen privaten Account weitergeleitet. Das LAG wies die Klage größtenteils ab. Eine fristlose Kündigung sei zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Das sei etwa bei schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht der Fall. Nach § 241 Abs. 2 BGB sei der Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Rechte und Interessen seines Arbeitgebers verpflichtet. Mit der Weiterleitung betrieblicher Mails an eine private E-Mail-Adresse zur Vorbereitung seiner neuen Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen habe er gegen diese Pflicht verstoßen.
E-Mail-Überwachung bei Arbeitnehmern verletzt Privatsphäre
Die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im täglichen E-Mail-Miteinander sind nicht immer klar und deutlich. Die Konsequenzen unterscheiden sich je nach Unternehmen manchmal erheblich. Darf Ihr Chef Sie „stalken“ und die Mails seiner Mitarbeiter überwachen? Diesbezüglich gibt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, an dem sich die Mitgliedsstaaten orientieren: Die Überwachung der elektronischen Kommunikation eines Arbeitnehmers verletze dessen Privatleben, urteilten die Straßburger Richter. Und doch schlossen sie – ähnlich wie deutsche Arbeitsgerichte – eine Kontrolle nicht gänzlich aus. Bedingung ist, dass Sie über die Überwachung informiert sind, diese nicht routinemäßig ist und verhältnismäßig bleibt.
Private Mails am Arbeitsplatz in Maßen
Auf die Frage, ob es Ihnen grundsätzlich verboten werden kann, private E Mails am Arbeitsplatz zu schreiben, gibt es ein klares „Jain“. Durch die ständige Vernetzung sowie den Gebrauch von Jobhandys und Tablets über den Feierabend hinaus vermischt sich Privates und Berufliches.