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Gesamtkunstwerk Tatort?

Diese blauen Augen – und dann das Fadenkreuz; das Ganze untermalt von der unverkennbaren tataaa-tataaa-tataaa-Musik: ein glasklares Zeichen dafür, dass der sonntägliche „Tatort“ beginnt. Genau dieser Vorspann beschäftigte nun in mehreren Prozessen die Münchner Gerichte. Denn die Grafikerin, die den Vorspann vor mehr als 40 Jahren erfunden hatte, forderte von der ARD Nachvergütung – und das nicht zu knapp.

Ursprünglich hatte sie 2.500 D-Mark für ihre Arbeit an dem Krimi-Trailer bekommen.  Im vergangenen Jahr zog sie vor Gericht mit der Begründung, das grobe Missverhältnis zwischen ihrem Honorar und der langen Laufzeit des „Tatort“ müsse ausgeglichen werden.

Das Landgericht München gab ihr noch Recht, das Oberlandesgericht München jedoch sah die Sache weitgehend anders. Der „Tatort“-Vorspann habe „lediglich kennzeichnende Funktion und weise den Fernsehzuschauer in markanter Wesie auf die nachfolgende Sendung hin“, heißt es in der Urteilsbegründung. Mit anderen Worten: Ein Vorspann bleibt ein Vorspann. Der Krimi, der im Anschluss folgt, ist ein eigenes Werk.

Die Grafikerin wird nun wohl kein Geld mehr bekommen, dafür darf die ARD wiederum nicht behaupten, der „Tatort“-Vorspann sei von einem Mitarbeiter des Bayerischen Rundfunks erfunden wurden. Immerhin – ein kleiner Erfolg für die betroffene Künstlerin.

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