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Geschenkt ist noch zu teuer

Etwas spenden und dafür noch Steuern zahlen … so paradox das klingt, genau so stellte sich die Situation für die Einzelhändler und Hersteller der Bekleidungsbranche lange Zeit dar. Denn wer großzügig an Flüchtlingsunterkünfte, Frauenhäuser oder sonstige caritative Einrichtungen Waren spendete, musste darauf Umsatzsteuer zahlen. Die Corona-Krise hat das Blatt teilweise gewendet.

Nicht mehr unentgeltliche Wertabgabe
Lange hat es gedauert, bis die Politik ein Einsehen hatte und in einer aktuellen Entscheidung eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlichte. Demnach müssen Einzelhändler ihre gespendeten Waren nicht mehr als „unentgeltliche Wertabgabe“ besteuern, wenn sie durch die Corona-Krise unmittelbar und erheblich wirtschaftlich betroffen sind. Die Spenden müssen an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sein.

Auch den Zuständigen im Bundesfinanzministerium scheint klar geworden zu sein, dass es wenig nachhaltig ist, einen Riegel vor Spenden zu schieben, wenn aufgrund des Lockdowns Berge von unverkaufter Winterware an Wert und mit dem Frühling auch an Bedeutung verlieren. Die gebeutelten Händler hätten auf die Spenden noch Umsatzsteuer draufzahlen müssen. Der Textilverband schätzt, dass derzeit rund 500 Millionen Kleider und Schuhe in den Lagern liegen.

Diese befristete Billigkeitsregelung ist allerdings eingeschränkt und gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1.März 2020 und dem 31.Dezember 2021 abgegeben worden sind.

Händler und Hersteller begünstigt
Update: Inzwischen betrifft die Regelung nicht nur die Händler, nicht auch die Hersteller von Bekleidung. Sinnvoll, denn die Hersteller stehen vor derselben Problematik wie der Handel: Ihre Lager sind ebenso gefüllt und Ware wird vom Einzelhandel zurzeit aus verständlichen Gründen auch zurückgewiesen. Was genau die Überbrückungshilfe III für die Hersteller regelt, wird zurzeit noch konkretisiert und bald den den FAQs des BMWI zur Ü III nachzulesen sein.

Tipp: Sie wollen als Unternehmen Gutes tun und trotzdem nicht ganz leer ausgehen? Viele Bezirke arbeiten in öffentlichen Vergabeverfahren mit Bekleidungsunternehmen zusammen. Diese liefern vertraglich geregelt Bekleidung an Einrichtungen für Geflüchtete – nicht einmalig, sondern wiederkehrend.

 

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