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Wirklich Top Secret? Datenschutz bei der Steuer

Wer seine Steuererklärung abgibt, geht davon aus, dass diese sensiblen Daten zur Person mit der angebrachten Sorgfalt behandelt werden. Zudem gibt die Europäische Union mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) striktere Richtlinien vor, die auch die Finanzbehörden des Bundes und der Länder umsetzen müssen.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten früher oder später mit der Finanzverwaltung in Kontakt. Denn sie müssen Steuererklärungen abgeben und Steuern zahlen, bekommen eine Erstattung oder wehren sich per Einspruch gegen einen Steuerbescheid. Hierbei werden personenbezogene Daten verarbeitet. Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union haben Betroffene nun umfassende Rechte, die neben dem Informations-, dem Auskunftsrecht und dem Recht auf Widerspruch auch neue Rechte wie das auf Datenportabilität und das Recht auf Vergessenwerden umfassen. Mit Konsequenzen auch für die Finanzverwaltung. Die Finanzbehörden haben daher Informationen zusammengestellt, in denen die wichtigen Aspekte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken genannt werden. Ausgenommen ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Zollbehörden – das betrifft Zölle, die Einfuhrumsatzsteuer und die Kraftfahrzeugsteuer.

Erheben, speichern und übermitteln

Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft – etwa einem Verein oder einer Kapitalgesellschaft -, einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können.  Anonymisierte oder pseudonymisierte Daten zählen nicht zu den personenbezogenen Daten. Wenn Finanzbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.

In dem Informationsschreiben erklärt die Finanzverwaltung, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem erfahren Sie alles über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. Folgende Fragen werden beantwortet:

  • Wer sind wir?
  • Wer sind Ihre Ansprechpartner?
  • Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
  • Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
  • Wie verarbeiten wir diese Daten?
  • Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
  • Wie lange speichern wir Ihre Daten?
  • Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
  • Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?
Tipp: Wer der Auffassung ist, dass die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten gegen das steuerliche Datenschutzrecht verstößt, kann sich beschweren und mit seinem Anliegen an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Außerdem haben Sie die Möglichkeit des gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens. Welche Aufsichtsbehörden zuständig sind, finden Sie in dieser Auflistung.

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